Geschichte
Johann von Derß
1568 kurz vor seinem Tod, hatte der Herzog Wolfgang (um sich eines Teils dieser
geldlichen Verpflichtungen zu entledigen), dem Obristen Johann v. Derß, welcher
zusammen mit seinen Brüdern Georg und Volpert v. Derß an dem Feldzug nach
Frankreich teilgenommen und dem Herzog bei dieser Gelegenheit eine 1232
Mann starke Truppe zugeführt hatte, das Amt Wegelnburg als Erblehen
übertragen. Ein ganzes Jahrzehnt verblieb Burg und Amt in Besitz und Genuss
jenes Oberst.
1578 wurde, da alle Ermahnungen der Zweibrücker Regierung nicht fruchteten und
Johann von Dreß die im Amt gelegene Besitzungen immer schonungsloser
ausbeuten ließ, das Lehen wieder eingezogen. Herzog Johannes I. nahm die Burg
mit Geschütz, Reitern und Fußvolk handstreichartig ein. Die Besatzung des
abwesenden Johann Dreß wurde vertrieben.
Derß erhob deswegen zwar Klage beim Reichskammergericht, doch wurde seine Klage vor dem
Reichskammergericht wegen Lehnsbruch niedergeschlagen. Dieses nicht zuletzt durch Vermittlung des
Kurfürsten von der Pfalz und des Landgrafen von Hessen in einem zu Bergzabern unterm 24. Juli gleichen
Jahres errichteten Vertrag, so dass das Amt Wegelnburg wieder zum Herzogtum Zweibrücken gehörte.
Kaum war jedoch Johann v. Derß Todes verstorben, erhob sein gleichnamiger Sohn beim
Reichskammergericht erneut Entschädigungsklage, so dass die herzogliche Rentkammer, um alle daraus
sich ergebenden Weiterungen und Unzuträglichkeiten zu vermeiden, sich gegen Zahlung einer
Abfindungssumme mit jenem verglich „darum Zweybrueken uff Freytag, den 30sten Septembris 1597".
Aus den Akten des Reichsarchiv München (Reichskammergerichtsakten, Fasc.103,Nr. 640, Fach 158) ist zu
erfahren dass dieser Johann v. Derß in dem Jahrzehnt von 1568 bis 1578 mit dem ihm anvertrauten Leben
äußerst schlecht umgegangen ist. Aus Zeugenaussagen von Bewohnern des Amtes Wegelnburg (befindet
sich in den genannten Prozessakten) geht hervor und heißt es unter anderem:
Johann von Derß hat etliche Gebäude in dem Schloss Wegelnburg unnötiger Weise abgerissen, doch solche
nicht wieder aufgerichtet, sondern dazu noch etliche Gebäude aus Mangel an Pflege mutwillig verfallen
lassen. Gleichergestalt auch den Hof zu Schönau samt der dazugehörenden Kapelle, nebst Pfarrhaus,
daneben Scheuern und Ställe durchaus verfallen lassen. Dass er die dem Amt Wegelnburg angehörigen
Untertanen wider die Billigkeit und alt Herkommen merklich beschweret, mit stetigem übermäßigem Frohnen,
unverschuldeten Bußen und Strafen, Schlagen und Schinden, ganz tyrannischer Weis, durch solch ein
unchristliches taktieren die Untertanen in große Armut geraten, also dass ihrer etliche aus den Amt
Wegelnburg verzogen und in das Elend sich begeben mussten. Das auch die zum Haus Wegelnburg
angehörigen, und unter anderer Obrigkeit sesshaften Untertanen zu Wingen, Bobenthal, Schlettenbach, und
anderen mehr Orten, mit stetigem Frohnen dermaßen beschwert, und belästigt, dass sie sich abgesondert
und sich der schuldigen Dienstbarkeiten entzogen. Dass er dem Pfarrer Wegelnburger Amtes zu Rumbach
nicht seine Besoldung hat reichen lassen, also denselben veranlasste, sich Hungers halber nach Pirmasens
zu begeben, also dass die Untertanen ihres Pfarrers ermangelt und eine gute Zeit weder Predigt hören noch
der heiligen Sacramenten genießen können.
Was im Wegelnburger Land in jenen Jahren vor sich ging, erfahren wir unter anderem auch aus einem
diesbezüglichen Schreiben des Kirchenschaffners Neukasteler Amts, Hans Hatt mit Namen, welcher Anno
1571 nach Zweibrücken berichtete:
„Es hat Johann von Derß nuhn das zwaitte mahl ansuchen und begehren lassen, daß man Ime die Kirchen-
Bücher, so in das Ambt Wegelnburg gehörig (in Rumbach wurden solche Kirchenbücher also schon geführt)
wolle volgen unnd zusteen lassen, welche Ansuchung durch den Schulthessen zu Rumbach mündlich
beschehen“.
Unterm 20. Oktober des Jahre 1575 meldete ferner der zweibrückische Landschreiber zu Neukastel:
„Es ist auch die Kirch Rumpach seer in Abgang unnd Paufelligkeit gerathen, dass, do man nit hulft, in wenig
Jaren, Fachwercks halben, das Holz am Dachstuel der Kirchen verfaullen wirt.“
Johannes Franciscus, der Nachfolger des von Johann v. Derß vertriebenen Pfarrers zu Rumbach berichtet
im Jahre 1578:
„Neben dem, so nimpt der Juncker von Dersch sich der Underthanen Wegelburger Ampts nichts an, damit
sie in der Forcht Gottes, Zucht und Erbarkeit möchten erhalten werden; auch wollen die Underthanen ihn für
keinen Herrn erkennen, also daß (es) hie gar liederlich zugehet."
1565 wurde Jakob Helffant von Weißenburg, er war wohl ein Sohn des Veltin Helffant, der sich wegen seiner
Taten im Bauernkrieg in die einsamen Wälder der Wegelnburg zurückgezogen hatte, Burgvogt. Dessen
Probedienstzeit als Vogt zu Wegelburg allerdings - wie es zu jener Zeit anscheinend üblich war - bereits in
das vorhergehende Halbjahr, zurückdatiert, da er in diesem bereits als solcher dort beurkundet ist. Seine
Amtsperiode war jedoch nur von kurzer Dauer, denn er verlor sein Leben im Jahre 1568 bei der
Inbesitznahme der Wegelnburg durch die Reisigen des Raubritters Johann v. Derß, welchem der Herzog von
Zweibrücken jenes Amt damals zu Leben gegeben hatte.
Nach dem ruhmlosen Abtreten des Johann v. Derß im Jahre 1578 ward das Amt Wegelnburg auch weiterhin
wieder durch bürgerliche Vögte verwaltet.