Geschichte
Die Wegelnburg ab 1417 und die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken
Anmerkung des Verfassers: Die wiedergegebenen Texte aus alten Urkunden, sind zur
besseren Lesbarkeit teilweise dem modernen Sprachgebrauch angepasst:
1416 lebte Pfalzgraf Stephan wegen der bereits 1410 vorgenommenen Erbteilung in
teilweise großen Zerwürfnissen mit seinem Bruder Ludwig IV. Obwohl Herzog
Stephan bei der Teilung mit seinen Brüdern ein glückliches Los gezogen hatte,
indem er zusammenhängende Gebietsteile als jene erhielt und seine Gattin Anna
die zukünftige einzige Erbin der Grafschaft Veldenz war, trachtete er nach mehr
Land und Besitztum. Wegen der Anschuldigungen von Herzog Stephan und der
hieraus entstandenen Zerwürfnisse bestellte König Sigismund schließlich ein
Schiedsgericht, dieses sollte die Zerwürfnisse zwischen den beiden Brüdern
beenden. Die Reichstadt Worms wurde zur Tagung für das Schiedsgericht ausersehen. Dieser hohe Ausschuss
legte 1417 dann zusammen mit anderen Punkten fest, dass Herzog Stephan die Feste Wegelnburg, mit allen
Rechten und Zuständigkeiten, im Tausch gegen seine Besitzteile von Lützelstein, Morsmünster,
Einhartshausen, Meisterselden, Ochsenstein, Reichshofen, Hochfelden, Huneburg und Winstein, größtenteils
Elsässer Burgen, erhält. Seither gehörten Burg und Amt Wegelnburg zu Pfalz Zweibrücken. Das Amt umfasste
damals die Dörfer Rumbach mit der Mühle (heute Falkenmühle), und Nothweiler. Das im Pfälzischen
Burgenlexikon IV.2 St- z, Seite 262 Mitte genannte Dorf Hirschthal, gehörte noch nicht zum Amt Wegelnburg
(frdl. Hinweis des Verfassers).
1443 war das Amt Wegelnburg für die Summe von 800 Gulden an Wirich (II.) Puller von Hohenburg wohl kurze Zeit
unterverpfändet. Der Zeitpunkt der Lösung ist unbekannt.
Herzog Stephan verteidigte die Interessen seiner Untertanen, so ist bekannt, als der Abt Phillip von Weißenburg
während einer erneuten Fehde mit den Drachenfelsern, den zur Wegelnburg gehörigen, in Niederschlettenbach
und Finsternheim gesessenen, zweibrückischen armen Leut, durch seine Hauptleute in Bewartstein gebieten
ließ, dass sie fronen in dem Krieg und auch mitlaufen müssen, so äußerte Herzog Stephan in einem Schreiben
an den Weißenburger Abt sein höchliches Befremden gegen seine Leibeigenen mit den entschiedensten
Worten, verlangt die augenblickliche Einstellung desselben und warnte den Abt von allen ferneren
Bedrängnissen und Entschädigungen ab, oder er müsse ihn sonst zur strengen Verantwortung ziehen.
1444 der Pfalzgraf Stephan hatte das 59. Lebensjahr vollendet, nahm er, wohl um Zank und Zwietracht unter seinen
Kindern und Enkel zu vermeiden, eine Erbteilung vor und bestimmte, was nach seinem Tode einem jeden der
zwei weltlichen Söhnen zufallen und gehören sollte. Bereits 1438 hatte Stephan der Pfalzgraf und der Graf
Friedrich von Veldenz, Vater von Anna der Gattin des Pfalzgrafen die Bestimmung getroffen von den 5 leiblichen
Söhnen sollen zwei, Friedrich und Ludwig, im weltlichen Stand bleiben, die übrigen drei aber geistlich werden,
was die Söhne auch treulich befolgen wollten.
1452 kaufte Herzog Stephan um seinen Herrschaftsbereich in dieser Wasgau-gegend zu erweitern, noch den
angrenzenden Hofbezirk Schönau welcher 1529 bereits zu einem Dorf angewachsen war (mit dem Weiler
Hirschthal), mit allen demselben zugehörenden Gerechtsamen, von dem Abt Burkard und seinem Convent, von
dem Kloster St. Walburg bei Hagenau hinzu.
Dieser gehörte ursprünglich zur Herrschaft Fleckenstein, war jedoch im zwölften Jahrhundert bereits an die
Benediktinerabtei Sankt Walburg im Hagenauer Forst verkauft worden. Für 700 gute rheinische Gulden
verkaufte die Abtei den Hof, zu lesen ist im Original-Pergament (Urkunde mit 3 Siegeln, Staatsarchiv Speyer)
“Der Verkauf erfolgt um mehrerem Schaden zuvor zu kommen, auch um dem Gottesdienst und den
Gottesgaben besseren Nutzen zu schaffen, ferner, weil zu manchen Malen in dem Hof Schonauwe Raub und
Gewalt, ja zuweilen auch in- und auswendig der Kirche Unrecht geschehen“ . Datum Donrstag nach dem
Sontag Cantate (11.Mai 1452).
Das Heiligtum selbst, die dem heiligen Michael geweihte ehemalige Pfalzkapelle des dort einst befindlichen
fränkischen Königshofes, mitsamt allem Zierrat und Kleinodien, sowie die anderen Güter, welche zu einem
Kirchlein gehörten, sollten demselben verbleiben, damit er diese Pfarrei mit einem Priester besetzen könne.
Damit war Pfalz-Zweibrücken auch über diesen Ort Herr und Gebieter über alle und jede “Gerechtigkeit”, sowie
über Wälder, Wiesen, Weiden, Wooge, Wasserläufe, Jägerei und Fischerei, nebst jeglichem Zubehör ob und
unter der Erde.
Ursprünglich war das Schönauer Gebiet im Besitze der nahen Fleckensteiner gewesen. 1129 überließ jedoch
Gottfried von Fleckenstein, der Benediktinerabtei St. Walburg dem Lieblingskloster des staufischen Herzogs
Friedrich II., der dort auch bestattet liegt, Schönau und Hirschthal mit beträchtlichen Gütern und Liegenschaften
unter der Bedingung , dass ihm die Mönche in Schönau eine Kirche zu Ehren des hl. Nikolaus bauen sollten,
worin er und seine Nachfahren ihre letzte Ruhe finden wollten. Weil aber der weitab von den übrigen
Klosterbesitzungen gelegene Hofbezirk gegen Ende des 14. Jahrhunderts unter mancherlei Beeinträchtigungen
und Übergriffen der umliegenden Burgbesatzungen zu leiden hatte, die den Hof selbst und sogar die
Nikolauskirche von Raub und Gewalt nicht verschonten, suchte die Abtei ihr schutzloses Eigentum zu
veräußern und in mächtigere Hände zu legen. Für 700 Goldgulden verkauften deshalb im Jahre 1452 Abt
Burckart von Müllenheim und der Konvent des Klosters, mit Einwilligung ihres Oberhirten, Bischof Ruprecht von
Straßburg, den Hofbezirk Schönau samt Kirche und Pfarrei an Herzog Stephan.
1459 verstarb Pfalzgraf Stephan, der 1385 in Simmern geboren war, mit 74 Jahren. Durch eine gute
Regierungsführung befanden sich seine Länder in ausgezeichnetem Zustand. Es beginnt nun ein neuer Teil der
Geschichte mit Ludwig I. (auch Ludwig der Schwarze genannt). Er ist der Begründer der neuen Linie des
Herzogtums Zweibrücken, gleichzeitig bildete ab jetzt das Amt Wegelnburg unausgesetzt einen Bestandteil des
Herzogtums Zweibrücken.
Dieser Herzog war in vielem genau das Gegenteil seines Vaters. Er soll keine einladenden Züge gehabt haben,
ein mageres Gesicht, tief liegende schwarze Augen und einen dunklen Teint, sowie kohlschwarzes
herabhängendes Haupthaar. Dazu war er noch bärtig, besonders mit einem starken Kinnbart versehen und
hatte überhaupt ein kriegerisches Aussehen, obgleich es keine Heldentaten über ihn zu berichten gibt.
Im Zuge seiner Erbschaft erhielt er die Grafschaft Veldenz, ein Drittteil an der Herrschaft Stolzenburg, die
Öffnung und ein Teil in Oberstein, den Theil zu Hohenbrücken auf der Nahe, Teile zu Dillingen und
Ruprechtsecken mit Dörfern, dann die Grafschaft Zweibrücken, Hornbach und Bergzabern, nebst ihren Dörfern
und Zubehör; die Pfandschaft und die Teile zu Hohenburg (Homburg), die Feste Kirkel, die Öffnung zu
Buntenbach; Duchrod und Oberhausen, die Dörfer die Gemeinschaft die Theile zu Gutenburg, Falkenburg,
Minfeld, mir den dazu gehörenden Orten, das Amt Wegelnburg, Neukastel, Trifels, die Stadt Annweiler mit ihren
Zubehörden, den durch die Grafen zu Bitsch versetzten Teil an Nannstuhl, welchen Graf Friedrich bisher inne
hatte und endlich noch die Theile zu Hochfelden, Marlen und Altenwolfstein, samt allen und jeglichen
Zuständigkeiten, nichts ausgenommen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Wegelnburg als Feste gleichbedeutend mit Neukastel und
dem starken Trifels genannt ist. Die Burg war somit wohl nicht unbedeutend und wichtiger Teil der Erbschaft.
Weiter ordnete man noch folgendes an: Der ältere Sohn Pfalzgraf Friedrich sollte das Spanheimer Wappen
führen und sich Graf zu Spanheim schreiben. Der jüngere Ludwig hingegen den Veldenzer Wappenschild
annehmen und sich Graf zu Spanheim nennen. Beide Brüder und ihre Erben, welche von nun an zwei Linien
gründeten, sollten unter sich einig leben, sowie auch einander helfen und beistehen. Etwaige Irrungen zwischen
ihnen durch ihre Mannen gütlich schlichten lassen. Die auf Pfandschaft bestehenden Schulden müssen die
Brüder in Gemeinschaft, die unverpfändeten aber ein jeder die auf seinem Theile ruhenden, allein bezahlen und
ausrichten, sowie auch jeder derselben die ihm zugeschiedenen Lehengüter zu vermannen habe.
Da auf die Erlangung des Hochstifts Straßburg für den Pfalzgrafen Ruprecht bedeutende Kosten verwendet
worden wären, so erhalte derselbe keine besondere Ausweisung, sondern es sei ihm nur gestattet, nach seines
Vaters tödlichem Hingang, die Wegelnburg von den Kranchen von Kirchheim auszulösen und sie nebst Zubehör
lebenslänglich zu benutzen, jedoch vorbehaltlich der Öffnung darin für seinen Bruder Ludwig und eines
Sechsteils an den damit verknüpften Dörfer.
Gleich seinem Vater versuchte auch Ludwig I. seine Unterthanen in Ihren Rechten und Gewohnheiten zu
schützen. Als die Bewohner des zur Wegelnburg gehörenden Dorf Wingen, durch die Brüder Wirich und Richard
von Hohenburg in dem Genusse ihrer Waldungen bedrängt wurden, nahm er sich derselben sogleich an und
ließ durch Gottschalk von Buchenau, Marschall des Erzstiftes Mainz, Cuntz Phil. von Ulnbach, Amtmann zu
Neukastel und Philipps Schnidlauch von Kestenburg, diesen Gegenstand, nach Maßgabe der beiderseits
eingereichten Beweisschriften und Kundschaften, genau untersuchen, welche darauf das einstimmige Urteil
fällten, der fraglichen Gemeinde stehe das Recht zu, diesen Wald, ohne jemanden Einsprache, dem alten
Herkommen gemäß zu gebrauchen, jedoch sei es auch jenen Brüder gestattet, wenn sie am Schlosse
Hohenburg eine Behausung, oder einen Stall bauen wollen, sich ebenfalls daraus zu beholzigen.
Wer das Wegelnburger Land kennt und zur Wegelnburg gewandert ist, weiß dass die Hohenburg auf dem
gleichen Bergrücken in unmittelbarer Nähe der Wegelnburg liegt, dahinter folgt die Burg Löwenstein.
Nennenswerter Landbesitz hatte deshalb die Hohenburg nicht, deshalb wohl auch ein Problem gutes Bauholz
oder Brennholz zu schlagen. Mit dem vorstehenden Schiedsspruch war gewährleistet, für den Eigenbedarf
durfte Holz geschlagen werden, nicht jedoch um Handel zu treiben.
Als eine Besonderheit der Pfalz- Zweibrückischen Forstverwaltung innerhalb des Amtes Wegelnburg, darf wohl
in der Konstellation gesehen werden, dass der Burgvogt, zusätzlich und in ganz besonderem Maße sich mit den
Belangen des Forstes beschäftigten musste. Die Stelle des Burgvogts war natürlich mit vielen und großen
Vorrechten versehen, zuerst wurde deshalb diese Tätigkeit nur von Adeligen Burgmänner ausgeübt, welche
zuerst ihren Sitz zusammen mit dem Gesinde auf der Wegelnburg hatten.
Aus einem Schriftstück des Jahres 1479 können wir entnehmen, dass zu dieser Zeit nur eine spärliche
Besetzung der Wegelnburg vorhanden war, sie sah wie folgt aus:
Der Burgkaplan, der Keller, eine Küchenmagd, sechs Wächter sowie Froner, Tagelöhner und sonstige,
vorübergehende auf der Burg weilende Ritter. Weiter werden zwei Esel-Pferde (Maultiere) genannt.
Ruhig, beschaulich und einfach war wohl das Leben dieser Besatzung auf einsamer Bergeshöhe in dieser
längst vergangenen Zeit gewesen.
1489 verstarb Ludwig I., im Gegensatz zu seinem Vater der den Reichtum und den Wohlstand seines Landes
vermehrt hatte, spielte er die Rolle eines Kriegsfürsten. Sein unbegrenztes Vertrauen auf die kaiserliche
Machtvollkommenheit, von welchem er nie losgekommen ist, hatte ihm großen Schaden zugefügt. Ein Teil des
Erbes, das Ludwig von seinem Vater und seinem Veldenzer Großvater übernahm, bestand aus Lehen, die nach
Meinung des Lehensherren nicht ohne dessen Zustimmung an einen Erben fallen konnten. Der Lehnsherr aber
war um ein Beispiel zu nennen in Kusel, niemand anders als der Heidelberger Kurfürst Friedrich I. Sein Vetter,
Ludwig I. betrachtete sich indes den Heidelberger Verwandten keinesfalls als lehnspflichtig. Diese Differenz in
der Rechtsauffassung bildete den Grund für den blinden Hass gegen den Heidelberger Kurfürsten Friedrich I..
Ludwig I musste dafür schwer büßen und erlitt große, teure Verluste. Kaiser Friedrich II. der Ludwig I. zu
seinem Reichshauptmann bestellte, um Friedrich I. Kurfürst der Pfalz (der Siegreiche) für seine
Widersetzlichkeit zu bestrafen, ließ ihn in entscheidenden Moment im Stich. Ludwig I. war somit der
Verursacher von zwei Kriegen, welche schwere Verwüstungen über die Pfalz und ihm selbst große
Vermögensverluste gebracht haben. In wohl entscheidenden Moment hatte Friedrich I., der Kurfürst der Pfalz,
ein Heer von 14000 Mann gegen Ludwig I. dem Zweibrücker aufgestellt. Durch die Stärke dieses Heeres konnte
er in der rheinischen Gegend, auch die stärksten befestigten Städte und Burgen von Ludwig I. einnehmen und
Ihre Bollwerke zerstören. Das einzige was die adeligen Herren und Ritter jener Zeit miteinander verband, war
die Missachtung gegenüber den bäuerlichen Untertanen. Überall hielten es die Fürsten für selbstverständlich,
dass ihre Soldaten und Söldner bei Fehden und in Kriegen sich selbst verpflegten und Beute machten. Für die
heimgesuchten Bauern in der Pfalz machte es kaum einen Unterschied ob es die eigenen heimisch Kriegsleute
waren oder die des Feindes. Der König und Kaiser Friedrich III. der in solchen Fällen hätte eingreifen und für
Frieden sorgen muss, war in jener Zeit im Südosten des Reichs engagiert, dort drohte die Türkengefahr. Die
Wegelnburg blieb anscheinend von diesen Kriegen verschont und auch im Gegensatz zu vielen anderen
Besitztümern, in der Hand der Zweibrücker.
1489 am 19. Juli schied Ludwig I. oder der Schwarze aus diesem Leben, wahrscheinlich in seiner Residenz
Zweibrücken, begraben wurde er in einer Gruft unter der durch ihn neu erbauten Pfarrkirche in Meisenheim. Mit
seiner Gemahlin Johanna, die er 1454 heiratete, hatte er dreizehn Kinder gezeugt.
1462 am 26. November erblickte Herzog Alexander das Licht der Welt. Seine Geschichte ist mit der seines älteren
Bruders Caspar eng verbunden. Dieser Caspar war ein unruhiger, eigensinniger, mit einem Worte, ein
verwilderter junger Mann. Er verursachte seinem Vater unsäglichen Kummer und wären ihm seine boshaften
verderblichen Pläne gelungen, er hätte die gesamte fürstliche Familie zerrüttet und die Existenz des ganzen
Herzogtums Zweibrücken- Veldenz aufs äußerste gefährdet.
1474 mit 16 Jahren, verheiratete sein Vater Ludwig I. Caspar mit einem dreizehnjährigen Kind, Prinzessin Amalia von
Brandenburg und übergab ihm zu seinem Unterhalte und Leibgedinge das Schloss in Bergzabern zu seiner
künftigen Wohnung, nebst der Stadt und den dazugehörigen Dörfern, das Amt Neukastel mit seinen
Zubehörden, sowie die Falkenburg und den dazu zählenden Dörfern Hassloch, Böhl sowie Ingelheim und die
Stadt Annweiler. Dieses sollte wohl als Prüfung gelten, ob Caspar als ältester Sohn und vermöge des
Erstgeburtsrechts, zum Regierungsnachfolger und zum Beherrscher des Herzogtums geeignet sei. Es scheint,
dass diese Prüfung so nachteilig für Caspar ausfiel, dass der besorgte Vater im Dezember 1479, eine
außergewöhnliche Verordnung bezüglich der Regierungsnachfolge unter seinen Söhnen, in Form eines
Testaments erließ. Von den vier noch am Leben verbliebenden Söhnen, Caspar, Alexander, Albrecht und
Johannes, sollten die beiden ältesten weltlich bleiben, die jüngeren aber in den geistlichen Stand eintreten. Alle
Bestandteile des Herzogtums sollten als ein ganzes unverteilt beisammen bleiben und nach der Eltern
Absterben durch Ihre weltlichen Söhne gemeinschaftlich verwaltet und regiert werden. Sterbe der Herzog
zuerst, so solle die Gemahlin Johanna mit einem der weltlichen Söhne, der dazu geeignet erschiene und vier
dazu geordneten Räthen, das Land regieren. Nach dem Tode der Mutter, sollen die zwei weltlichen Söhne
zusammen mit den vier Räthen regieren. Die in dem früheren Kriege mit dem Pfälzer Kurfürsten Friedrich I.
eingebüßten Städte, Schlösser usw., sollten die beiden weltlichen Söhne wieder an das Herzogtum zu bringen
suchen. Neben vielen weiteren Festlegungen war eine ganz besonders wichtig. „Würde einer der weltlichen
Söhne seine Pflichten soweit vergessen und diese Anordnung nicht halten, oder derselben entgegenhandeln,
so seien alle Amtsleute, Landschreiber Bürgermeister, Schultheisen, Schöffen, Gerichtsleute, Bürger und
Unterthanen geboten, diese Anordnungen, bei ihrem Huldigungseid in der Form zu befolgen, dass nur noch
dem gehorsamen Sohn als ihre wahre und rechte Obrigkeit zu gehorchen ist.
Caspars Frau starb im Alter von 20 Jahren. Damit war die Überschreibung und Verpfändung von Schloss
Bergzabern nebst den anderen Gütern hinfällig, sie sollten wieder mit dem Herzogtum vereint werden. Allein
Caspar widersprach nicht nur diesem Vorhaben, sondern übte auch noch Tätlichkeiten gegenüber seinem Vater
aus, indem er die Bürger von Bad Bergzabern aufforderte, sich mit bewaffneter Hand zu wiedersetzen. Ludwig
der Schwarzen trieb diese Treulosen gleich zu Paaren und bemächtigte sich wieder aller Ämter. Als Antwort
begab sich Caspar unter den Schutz des Kurfürsten Philipp von der Pfalz und rief ihn um Hilfe an.
Verhandlungen zwischen Ludwig I. und dem Kurfürsten Philipp scheiterten.
Da es größtenteils bei den Überschreibungen und Verpfändungen (10.000 Goldgulden hatte Prinzessin Amalia
von Brandenburg mit der Maßgabe als Mitgift erhalten, dass die Summe nach kinderlosem Tod beider Gatten,
wieder an die Familie zurückfalle) um die Absicherung im Falle des Witwentums von Amalia ging, so nahmen
der Vater von Amalia, der Vater Albrecht von Brandenburg und der Graf Eberhart von Württemberg , mit den
Zweibrücker Räten die Sache in die Hand und setzten behufs einer gütlichen Beilegung fest: Caspar sollte die
für das Witwentum seiner seligen Frau bestimmten Orte, lebenslänglich nutzen und gebrauchen, auch müssen
ihm die dasigen Einwohner als ihren Herrn huldigen, nach seinem Hinscheiden aber sollen die Orte wieder
Zweibrücken zufallen. Ludwig I. erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden, er wollte wohl dass Ruhe in
sein Land einkehrt. Allein Caspar machte diese für ihn günstige Regelung zunichte, begab sich in den Schutz
des Kurfürsten und übergab diesem nicht nur die ihm auf Lebenszeit zugesprochenen Schlösser, Ämter usw.
sonder schenkte, sich auf sein Erstgeburtsrecht stützend, das ihm dadurch zustehende Gesamterbe von Vater
und Mutter, wobei er sich nur die Leibszucht, somit das was zu seinem persönlichen Unterhalt erforderlich war,
vorhielt. Er setzte dann noch weiter fest, der Kurfürst trete unmittelbar nach seinem Ableben in den Genuss
aller Besitzungen, so auch die Wegelnburg, als wahrer und rechter Erbe.
Der Kurfürst nahm diese heimtückische Angelegenheit zum Anlass, an Ludwig I. eine kurze Entschuldigung
wegen des sogenannten Schirms der Einwohner zu richten. Caspar verweilte dann an dem kurpfälzischen Hofe,
der Kurfürst ließ ihn wegen dem für ihn vorteilhaft auszubeutenden Erb- und Schenkungsaktes im Nichtstun
gewähren.
1462 wurde Alexander geboren, der jüngere gehorsame Sohn, dem mit dem zwanzigsten Lebensjahr, nachdem er
seine Volljährigkeit erreicht hatte, die Grafschaft Veldenz von seinem Vater übertragen wurde. Alexander war
durch die Blattern, die ihn als Kind befielen, an einem Fuß gelähmt, schwach und kränklich, soll aber ein guter
Regent gewesen sein.
1482 wird „Johann Stumpff“ zum Burgvogt ernannt.
1485 erhielt Alexander auch noch die Regierung der Grafschaft Zweibrücken-Veldenz.
1489 verstarb Ludwig I. Der Kurfürst einverleibte nunmehr die im Kriege mit Ludwig I. eroberten Gebiete, die ihm nur
zur Nutznießung eingeräumt waren und für die keine rechtliche Verfügung zu Gebote stand, (Ludwig I. hatte
auch nie auf diese Gebiete verzichtet, oder eine vertragsmäßige Abtretung vorgenommen) ganz der Kurpfalz.
Es war ein schwerer Schlag für die Zweibrücker Familie, denn vertraglich mussten sie sich verpflichten, für
immer und ewig auf diese wertvollen Besitzungen zu Gunsten der Kurpfalz zu verzichten. Weiter wurde eine
Vereinbarung getroffen, dass nunmehr die beiden ungleichen Brüder gemeinsam die Regierungsgeschäfte
ausüben. Caspar wandte sich jedoch gegen seine Familie, er entführte sogar seine Mutter und seinen Bruder
und ließ diese einzusperren. Es muss diesen jedoch gelungen sein, wieder an die Macht zu kommen, denn sie
ließen Caspar im Schloss zu Nahfelden in sehr strenger Haft, bis zu seinem Tode im Jahre 1527, damit über 36
Jahre, einsitzen.
Da die Pfälzische- Mosbacher Linie mit dem Tode von Otto von Mosbach ausgestorben war, hoffte Herzog
Alexander auf eine ansehnliche Erbschaft. Zu seinem größten Erstaunen eröffnete jedoch ihm jedoch Kurfürst
Phillip, Otto von Mosbach hätte ihn zu seinem Universalerben eingesetzt, welcher Vorgang jedoch auch die
Genehmigung des Kaisers erhalten haben. Dieses und die Vorgänge mit seinem Bruder Caspar, erweckten
gegen die Kurpfalz glimmenden Hass bei Alexander, der Jahre später, in hellen Flammen aufloderte.
1495 teilte Herzog Alexander von Zweibrücken seinem „Keller zu Wegelnburg“ Hans Ryntfuß, mit, dass er den
Wilhelm Streiff von Lewensteyn zu einem Amtmann über die Ämter Bergzabern, Neucastel und Wegelnburg
angenommen habe, nachdem derselbe ihm den Betrag von 1800 Gulden geliehen. Mit dieser Einsetzung, die
einer förmlichen Belehnung gleichzustellen sein dürfte, da Wilhelm Streiff von Lewensteyn, damit fast alle
Einkünfte aus dem Amte Wegelnburg erhielt, verlegte dieser auch seinen Sitz auf die Wegelnburg, ab 1497
jedoch als Amtmann auf die Falkenburg, weil die Wegelnburg durch den Herzog inzwischen dem Eberhard
Brendel von Homberg eingeräumt worden war.
1500 kaufte Herzog Alexander, von der Kirche zu Rumbach fünf Fischweiher um 80 rheinische Gulden. Die Kirche
besaß, der Ursprung ist nicht bekannt, mehrere Wöge oder Weiher im Wegelnburger Land und hatte dieselben
bisher unterhalten lassen, ohne dass sie aber den geringsten Nutzen oder Vorteil daraus gezogen hätte. Der
damalige Pfarrer Heinrich Krebs, nebst den Kirchengeschworenen hatte wohl aus diesem Grunde die Rechte
des Gotteshauses an folgenden Wögen, nämlich dem Geyl-, Wagners-, Langensteins-, Kaffteins und Sanct
Gangolphs-Wooge, Herzog Alexander überlassen.
Unterdessen war Kurfürst Philipp, durch die so genannte Bayrische Fehde, in großer Not und Gefahr, sowie
später in beträchtliche Verluste geraten. Ursache war, der Sohn des Kurfürst Philipps, hatte die einzige Tochter
des Herzog Georg des Reichen von der Bayern-Landshuter Linie geehelicht und von demselben sowohl im
Ehevertrag als auch im Testament dessen sämtliche Besitzungen als Erbe zugesichert bekommen. Der Herzog
verstarb 1503, jedoch als der Kurfürst Philipp und dessen Sohn diese bayerische Erbschaft in Besitz nehmen
wollte, widersetzte sich Herzog Albrecht von Bayern, auf dessen Seite Kaiser Max I. stand. Dieser wollte zwar
die beiden Parteien durch eine Teilung des Nachlasses Georgs des Reichen vergleichen, Kurfürst Philipp lehnte
dieses ab, was sich als ein großer Fehler erwies, denn 1504 sprach der Kaiser des Reiches Acht über beide
aus. Dieses nahmen alle alten Feinde, hauptsächlich aus den Zeiten Friedrichs des Siegreichen zum Anlass,
voll Rachesucht über die kurpfälzischen Gebietsteile herzufallen und denselben unsäglichen Schaden
zuzufügen. Philipp musste seine Kriegsmacht zersplittern, die eine Hälfte kämpfte gegen den Herzog von
Bayern, um seinem Sohn zu helfen, die anderen teilte er auf, um gegen vier Heerhaufen die gleichzeitig in die
rheinpfälzischen Besitzungen eingefallen waren, nämlich der Kaiser selbst, dann der Herzog Ulrich von
Württemberg, der Landgraf Wilhelm von Hessen und Alexander von Zweibrücken, zu kämpfen. Es war ein
ungleich ruhmloser Kampf, in dem gar keine Ehre und noch weniger Vorteile gewonnen wurden. Diese
sogenannte Fehde war kein eigentlicher Krieg, sondern ein Verwüstungszug mit Raub und Brand, gegen
wehrlose Bürger, Geistlichen und Untertanen war.
Da Herzog Alexander durch seine schwächliche Körperbeschaffenheit, seine Streitkräfte nicht selbst in das
Felde führen konnte, ernannte er Ritter Heinrich von Schwarzenberg, als Hauptmann zum Befehlshaber. Diese
Kriegsmacht war nicht mehr als ein kleines Heer von Bauern, mehr zur Beute geeignet, als zur Schlacht, diese
strebten eigentlich nur danach den Feind zu berauben, als denselben zu besiegen. Diese Rotten zogen durch
die vordere Pfalz, plünderten zerstörten und legten Feuer, auch nahmen sie die Herrschaft Kleeburg in der
Nähe der Wegelnburg ein. Um diese Zeit und nach solch verheerenden Zuständen, führten der Kurfürst von
Heidelberg und Herzog Alexander Gespräche, um sich auszusöhnen. Der Kurfürst wollte wohl wenigstens einen
Widersacher weniger haben. Als Vermittler traten der Unterlandvogt im Elsass Jacobs von Fleckenstein und
Orendels von Gemmingen auf. Die Verhandlungen welche in Landau geführt wurden, brachten kein Ergebnis
und es wurde keine Verständigung erzielt. Daran war hauptsächlich Kaiser Maximilian I. schuld war, der genau
zu diesem Zeitpunkt, wohl wissend dass er damit jede Annäherung verhindern konnte, den Vertrag, welchen die
herzoglichen Brüder Caspar und Alexander, über die Abtretung der durch die Kurpfalz eroberten Gebiete
abgeschlossen hatte, ungültig und kraftlos erklärte.
Als Ergebnis dieser Auseinandersetzungen soll erwähnt werden, dass der Kaiser als Ergötzlichkeit und
Entschädigung für die Kriegskosten Herzog Alexander, die er aus Gehorsam aufwendete, jene kurpälzischen
Teile an Landeck, sowie auch die Burgstatten zu Cleeburg, samt allen Dörfern und Renten, Herzog Alexander
für immer und ewig zusprach. Zu dem schönen und einträglichen Amt Cleeburg, welches in unmittelbarer Nähe
der Wegelnburg lag, gehörten die Burgstatt und der Flecken Cleeburg mit den Dörfern Rott, Steinstelz,
Oberhofen, Hundsbach, Hosen und Ingolsheim. Mit der Nachbarstadt Weißenburg, die an Cleeburg angrenzte,
sollte sich der Herzog friedlich und nachbarlich halten.
1514 verstarb Herzog Alexander, er wurde in der Gruft der neu erbauten Alexanderkirche zu Zweibrücken beigesetzt.
Seine Ehe war mit sechs Kindern gesegnet unter denen die Söhne Ludwig II., als sein Nachfolger und Ruprecht
als Vormund über den Herzog Wolfgang, für die Geschichte der Wegelnburg von Bedeutung ist. Noch im
gleichen Jahr trat sofort, nach der Regierungs-übernahme durch Herzog Ludwig II., das von Herzog Alexander
für seinen noch minderjährigen Sohn bestellte Vormundschaftsgericht in Wirksamkeit.
1516 erhob der Ritter Franz von Sickingen Klagen und Ansprüche an Ludwig II., oder vielmehr an dessen
Vormundschaft und wegen der in der Nähe der Wegelnburg gelegenen Burgstaden zu Cleeburg, mit den
dazugehörenden und vorgenannten Dörfern, welche sein Großvater, Wyrich von Hohenburg, zum Teil
innegehabt und die aber nachher in „beseßlichen handen“ des Herzogs Alexander gekommen seien und dann
auch wegen des Schadens, welche dessen Hauptleute in der bayrischen Fehde seinem Vater zugefügt hätten.
Da sich aber ergab, dass Kaiser Max I. Herzog Alexander das Amt Cleeburg eingegeben und zugestellt hätte,
so verzichtete endlich Franz von Sickingen für sich und seine Geschwister, zu Gunsten Ludwig II. und seiner
Erben.
1519 schon seit Alexanders Hinscheiden war der Abt Rüdiger zu Weißenburg mit der vormundschaftlichen Regierung
zu Zweibrücken in Irrungen und Spannungen gestanden, hauptsächlich wegen der Gerechtsamen jenes Stiftes,
die in den Ortschaften des Amtes Cleeburg und Wegelnburg, z.B. Finsternheim ansässig waren. Durch einen
gütlichen Vertrag wurden die Spannungen behoben und die Gerechtsamen beider Parteien für die Zukunft
festgesetzt.
1520 ist aus den Akten ersichtlich, wurde auf der Wegelnburg, als nächster Burgvogt Philips Schluchterer von
Erphenstein, durch Herzog Ludwig von Zweibrücken „uff Dinstag nach Trinitatis Anno 1520" dessen
ausgestellten Bestallungsbrief noch existent ist (Speyer, Veldentzer Copialbuch No. XXIV/138, folio 23 f.),
Burgvogt auf der Wegelnburg. Diesem zufolge sollte jener auch zu den Wäldern, Wiesen und anderem, auch
die Weyher (Weiher) befohlen werden, dass diese, wie sich gebührt und die Notwendigkeit erfordert, gepflegt
und zum besten versorget werden.
Es mag auch genannter Philips uff unsers gnädigen Herrn Oberkeit des Orts hagen und jagen, auch außerhalb
der Woge in den Wassern fischen lassen. Er solle auch dem Otterfennger jährlich ein Achtel Korns, deßgleichen
(demselben) vom Faßel Viehe zu Rombach (Rumbach) nach alter Gewonheit auch ein Achtel ußrichten.
Dieses zeigt mit aller Deutlichkeit, welch besonderen Nachdruck man seinerzeit auf die Pflege der Weiher und
der Fischzucht innerhalb des Amtes Wegelnburg legte. Man beschäftigte sogar einen Otterfänger. Es geht
weiter aus der Bestallung hervor, dass das uralte genossenschaftliche Fischereirecht der Landesbewohner in
den "fließenden Wassern" (Bächen) diesen damals bereits nicht mehr ausschließlich oder vielleicht sogar
überhaupt nicht mehr gehörte. Laut einer Erklärung aus dem Jahre 1536 hat Pilipp Schluchterer von Erfenstein
vermutlich im Jahr darauf die Anlage samt Inventar dem rechtmäßigen Erben, Herzog Ruprecht von Pfalz
Veldenz, übergeben.
1521 nahm Ludwig II. unter Kaiser Karl V. an dem Feldzug in Flandern teil, in welchem er sich durch Tapferkeit
ausgezeichnet haben soll. Kaum volljährig, war er der erste deutsche Fürst der sich zu den Grundsätzen der
damals eingetretenen Kirchenverbesserung (Reformation) bekannte und dieselbe in seinem Herzogtum
einführte. Ohne Zweifel hatte sein Erzieher und Lehrer, der gelehrte Johannes Bader (seit 1518 in Landau und
nachheriger Reformator, sowie auch vieljähriger erster protestantischer Geistlicher in dieser Reichsstadt) die
ersten Impulse in das noch empfängliche jugendliche Gemüt des Herzogs gepflanzt. In diesen Grundsätzen
wurde Ludwig II. noch mehr bestärkt, als er den großen Reformator Martin Luther selbst sah und hörte. Da auch
der freisinnige Ritter Franz von Sickingen oft am Zweibrücker Hofe weilte und 1523 seinen Geistlichen
Johannes Schwäblin oder Schwebel, wegen des von allen Seiten drohenden Krieges durch die verbündeten
Fürsten, zur Sicherheit nach Zweibrücken delegierte, konnte dieser mit Erlaubnis Ludwig II. als erster
Superintendent, das Werk der Glaubenserneuerung im ganzen Fürstentum Zweibrücken-Veldenz festigen und
ausbauen. Herzog Ludwig II. war somit vollständig dem evangelischen Glauben zugetan und so wurden die
Bevölkerung des Herzogtums Zweibrücken und damit auch das Wegelnburgerland evangelisch.