Geschichte
Die Wegelnburg als Reichsburg
Nach ihrer Eroberung durch den elsässischen Landvogt Otto von Ochsenstein blieb die
Wegelnburg offenbar bis auf weiteres im Besitz des Reiches. Darauf deuten zunächst
Aufzeichnungen vom beginnenden 14. Jahrhundert hin, die aussagen, dass die Burg
von Reichsdienstmannen verwaltet worden ist.
1304 wird ein Siegfried von Wegelnburg als Lehensträger des Klosters Weißenburg
genannt, im gleichen Jahr verglich sich Ritter Rudolf von Otterbach, der offenbar
Besitzrechte an der Wegelnburg hatte, mit der Stadt Straßburg, da ihm im Krieg
zwischen den Herren von Drachenfels und den Straßburgern, Schäden
entstanden waren. Ihm waren „zu Wegelnburg“ zweihundert Schafe und hundert
Lämmer gestohlen worden. Dies könnte im Rahmen von Kampfhandlungen mit
den Straßburgern geschehen sein. Bei den Otterbachern könnte es sich nach Vermutungen Kurt
Andermanns um Reichskirchenministerialen des Benediktinerklosters Selz handeln.
1305 wird in einer Urkunde, die über einen zwischen Ritter Konrad Puller von Hohenburg und Hermann, Abt des
Zisterzienserklosters Stürzelbronn (Nordelsass), erzielten Vergleich ausgestellt wurde, Johannes von
Dahn in seiner Eigenschaft als Burggraf von Wegelnburg, als Zeuge genannt.
1309 ist aus einem Schriftquellenfund zu entnehmen, dass unter den Reichsgütern der Speyerer Landvogtei,
die König Heinrich VII. Abgaben zu leisten hatten, auch die Wegelnburg aufgeführt ist. Darin ist zu lesen,
die Reichsburg hatte in diesem Jahr
100 Malter Korn, (1 Malter Getreide = 150 l)
10 Malter Hafer,
300 Hühner
sowie
27 Pfund und 10 Schilling (heute etwa 116,00 EURO)
an Abgaben zu erbringen. Dieses war eine hohe Belastung für die Burg.
1316 geht aus zwei Schiedssprüchen vom 20. Februar und 23. November hervor, dass die Straßburger Bürger
als Helfer des Königs und des Reiches die Reichsburg Wegelnburg eingenommen hatten (UB Straßburg
2, Nr. 342, S. 289 u. Nr. 352, S. 300). Dabei waren dem Grafen Nikolaus von Lützelstein, in dessen Besitz
sich die Anlage befunden hatte, Schäden entstanden, welche die Straßburger laut Urteil der Schiedsrichter
nicht zu ersetzen brauchten, da sie im Auftrag des Reiches die Burg gestürmt hatten.
Es ist unklar, ob die dem Schiedsverfahren zu Grunde liegenden Vorgänge (wie Bernhard Metz vermutet)
eigentlich die Einnahme der Burg im Jahre 1282 betreffen, (s. o.), oder eine erneute Einnahme der Burg
stattgefunden hat. Schließlich hatte sich die Anlage bereits im Besitz der Vorfahren des Grafen Nikolaus
von Lützelstein befunden, wie einem dritten, ebenfalls am 20. Februar 1316 genannten Schiedsspruch zu
entnehmen ist. In diesem wird weiter ausgeführt, dass die Wegelnburg samt Zubehör für 700 Pfund Metzer
Pfennige an die Grafen von Lützelstein verpfändet gewesen war. Bei Erstürmung der Burg waren in der
Burg Güter im Wert von 200 Mark gelagert, welche die Straßburger geraubt hatten. Dieser dritte
Schiedsspruch beinhaltete, dass die Straßburger dem Lützelsteiner die Burg und die bewegliche Habe
erstatten oder als Entschädigung eine entsprechende hohe Summe Geldes zahlen sollten. Es ist
unbekannt, ob eine Entschädigung bezahlt worden ist.
Wenn sich die Anlage 1282 im Besitz des Grafen Nikolaus von Lützelstein befunden hat, so steht dieses
eigentlich im Wiederspruch zu der Angabe, Qualbert von Gerolseck hätte die Burg verwaltet und gegen ihn
wäre Anklage wegen Straßenraub und Landesfriedenbruch erhoben worden (Schulz die Wegelnburg Seite
18, Walter Hermann „auf rotem Fels), es sei denn Qualbert von Gerolseck wäre von dem Lützelsteiner
Graf Nikolaus als Verwalter eingesetzt worden, warum dann aber, wie des öfteren erwähnt, Qualbert von
Gerolseck die Burg (wahrscheinlich) auf seine Kosten wieder aufgebaut hat, ist nicht nachzuvollziehen.
1322 am 24. Dezember bestimmte König Ludwig der Bayer, dass Selz und Wegelnburg fortan zu „Pflege zu
Hagenau“ gehören sollten. Bereits zwei Tage zuvor hatte der König die Bürger der Reichsstädte Hagenau,
Rosheim, (Ober) Ehnheim und Selz sowie die Besatzung auf der Wegelnburg verpflichtet, den Edlen
Heinrich von Finstingen und Albert Hummel von Lichtenberg, den Landvögten im Elsass, gehorsam zu
sein.
1330 benötige der Kaiser Ludwig der Bayer anscheinend Geld und verpfändete die Wegelnburg einschließlich
Zubehör, neben anderen Reichsburgen und Städten an die Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I. Seit
dieser Zeit befand sich die Wegelnburg zwar noch im Reichseigentum, aber da die Pfandsumme nicht
mehr eingelöst wurde, nicht mehr im Reichsbesitz.
1338 erhielt durch eine Teilung des Besitzes, Rudolf II. die Reichspfandschaft Wegelnburg samt Zubehör, zu
alleinigem Besitz. Wenig später verpfändete er die Anlage an Johann von Flörsheim, von dem er sie 1350
gegen Zahlung von 400 Pfund Heller wieder ablöste.
Die Familie der „von Flörsheim“ kommt in Urkunden seit der Mitte des 13. Jahrhunderts vor. Sie scheinen
aus der Ministerialität des Wormser Bischofs hervorgegangen zu sein. Mitglieder der Familie lassen sich in
Nieder- Flörsheim und der Stadt Worms nachweisen. Die in Ober-Flörsheim bekannte Familie von
Flörsheim war dagegen mit der Nieder-Flörsheimer Familie nicht verwandt. Die Herren von Nieder-
Flörsheim verfügten in Nieder-Flörsheim über beachtlichen Grundbesitz. Zentraler Besitz der Familie war
ein Gutshof.
Ein Jahr später schuldete allerdings der Pfalzgraf Rudolf II. dem Flörsheimer und dessen Frau Agnes noch
600 Pfund für in der Zeit der Verpfändung auf der Wegelnburg vorgenommene Baumaßnahmen, sowie für
Korn, Wein, Armbrüste und ein Ross.
1353 nach Rudolfs Tod ging die Burg in den Besitz seines Bruders, Pfalzgraf Ruprechts I., über. Dass es sich
um ein Reichspfand handelte, war 1355 noch nicht in Vergessenheit geraten. In jenem Jahr bestimmte
Ruprecht, dass im Falle seines kinderlosen Todes sein Neffe, Johann IV. von Sponheim, insbesondere
Wegelnburg als Pfand erhalten sollte. Johann sollte die Anlage samt anderen Reichsgütern genauso wie
Ruprecht als Reichspfand für insgesamt 60.000 Gulden (heute etwa 500.000,00 Euro) inne haben. Es
handelte sich um eine Eventualverpfändung, die allerdings nie Rechtswirklichkeit erlangte.
Anscheinend diente die Burg den Pfalzgrafen nicht nur als Mittel zur Geldbeschaffung, sondern wohl auch
als Basis für ihr territoriales Ausgreifen ins nördliche Elsass, denn 1363 öffnete Edelknecht Wirich Puller
seinen Teil an der unweit der Wegelnburg gelegenen Hohenburg dem Pfalzgrafen Rupprecht I. Hier ist die
Wegelnburg bereits Mittelpunkt eines nach ihr benannten Amtes. So sind spätestens seit 1366 zu
Wegelnburg Amtsleute belegt:
1366 Tham Knebel von Katzenelnbogen
1392 Martin von Sickingen
1394 Rudolf von Zeiskam.
1395 hatte Kurfürst Ruprecht II mit seinem einzigen Sohn eine Übereinkunft getroffen, gewöhnlich die
rupertinische Konstitution geheißen, die den Zweck haben sollte, der Zersplitterung der kurpfälzischen
Besitzungen vorzubeugen und das Erstgeburtsrecht einzuführen. Bereits vorher waren durch Ruprecht I.
und Ruprecht II. durch Familienverträge ähnliches vereinbart worden, wozu in dem Vertrag von 1395 nun
noch die Bestimmung kam, dass nur der älteste Sohn Ruprechts III. Ruprecht (Pipan) zukünftig einziger
und alleiniger Herr und Kurfürst sein sollte. Diese Regelung wurde jedoch von Rupprecht III. nachdem sein
Sohn Pipan und sein zweiter Sohn Friedrich unerwartet verstorben war aufgehoben. Ohne diese Änderung
wäre der kurpfälzische Stamm bereits 1559 ausgestorben.
1401 am 2. März befahl König Ruprecht, Nachfolger der Pfalzgrafen Rupprecht I. und Rupprecht II., dem
elsässischen Landvogt Schwarz Reinhard von Sickingen als neuem Amtmann zu Wegelnburg, Gerhard
von Kropsburg das Amt zu übergeben und ihm die Tornknechten, wechtern, portenern und Untertanen zu
Wegelnburg schwören zu lassen. Am 11. und 28. März desselben Jahres ist Gerhard von Kropsburg
erneut als Amtmann bezeugt. Unter dem letztgenannten Datum informiert König Ruprecht Gerhard über
die Verpfändung von Schloss und Amt Wegelnburg an Dieter Landschaden von Steinach. Zudem erhielt
Gerhard Weisung, diesem das Amt zu übergeben und ihm das Burgpersonal sowie die Untertanen
schwören zu lassen.
1402 erhielt Ritter Dieter von Einselthum neben dem Trifels und Annweiler die Wegelnburg als Sicherheit von
Pfalzgraf Ludwig III., dem Sohn König Ruprechts, verliehen. Ludwig hatte seiner Gemahlin Blanca von
England Burg und Stadt Germersheim sowie die Burgen Neuburg und Hagenbach samt Zubehör als
Wittum verschrieben. Allerdings hatte Ludwigs Vater Ruprecht dem Ritter die Burgen Neuenburg und
Hagenbach für 6.000 Gulden versetzt. Dieter leistete nun förmlich Verzicht auf beide Anlagen, wofür ihm
Ludwig 6.000 Gulden aus der noch ausstehenden Mitgift seiner Gemahlin zu zahlen versprach. Bis dahin
sollt Dieter u. a. die Wegelnburg als Unterpfand dienen.
1403 musste die Zahlung erfolgt sein, da bereits in diesem Jahr König Ruprecht Graf Friedrich von Zweibrücken
Bitsch amtsweise mit Burg und Amt Wegelnburg samt Zugehörungen auf Lebenszeit belehnte. Nach
Friedrichs Tod hatten dessen Diener und Knechte die Burg unverzüglich an die pfalzgräflichen Erben
zurückgegeben.
1406 nachdem Graf Friedrich von Zweibrücken Bitsch gestorben war, kehrte die Anlage wieder zurück in den
Besitz Ruprechts III..
1407 wird die Burg Schwarz Reinhard von Sickingen, dem Landvogt Ruprechts III. im Elsass, und dessen Erben
amtsweise übergeben. Der Sickinger bekam die Wegelnburg neben anderen Gütern als Pfand, da der
König ihm insgesamt 957 Gulden schuldete. Reinhard wurde die Pflicht auferlegt, die von den Puller von
Hohenburg binnen fünf Jahren zu zahlenden 100 Gulden an dem Zwinger zu Wegelnburg zu verbauen
und über diese Maßnahme Rechnung zu legen. Die vier Söhne des Königs, Ludwig III., Johann, Stephan
und Otto I., erteilten hierzu ihre Zustimmung.
1410 verstarb Rupprecht III., bei der Verteilung der pfälzischen Lande unter die Söhne Ludwig und Stephan, fiel
die Wegelnburg in das Teil des ältesten Sohnes, Kurfürst Ludwig IV.. Dieses, obwohl die Burg von dem
Reich eigentlich nur an den verstorbenen Kurfürsten verpfändet war. Bei der Erbteilung wurden jedoch
ungeachtet des Eigentumanspruches des Reiches alle Pfandbesitzungen geteilt, so als wären sie eigene
pfälzische Güter. Dass es sich jedoch nach wie vor um eine Reichspfandschaft handelte, zeigt sich 1414.
1414 schlug der Kaiser Sigismund dem Kurfürsten Ludwig IV., auf die bereits haftenden Summen nochmals
8000 Gulden, die zu den bereits haftenden vielen Summen kamen. An eine Auslösung und Rückführung
in das Eigentum des Reichs war somit nicht mehr zu denken, denn es wurde bestimmt, das Ludwig und
seine Erben die in den Pfandschaften inbegriffene Wegelnburg erst dann an das Reich zurückerstatteten
musste, wenn die gesamte Pfandsumme gezahlt werde. In Anbetracht der hohen Pfandsumme war vor-
auszusehen dass dieses nie erfolgen würde. In der folgenden Zeit wechselt sie innerhalb der pfalz-
gräflichen Familie mehrfach den Besitzer.