Geschichte Bauernaufstand 1525 war die Zeit des großen unseligen Bauernaufstandes, die Wegelnburg blieb offenbar von Zerstörungen und Plünderungen verschont, jedenfalls liegen keine diesbezüglichen Nachrichten vor. Zur damaligen Zeit klagte man über die Lasten, die die Grundherren den leibeigenen Bauern aufbürdeten, man beschwerte sich über ein oft ehr willkürliches als gerechtes und damit „Recht sprechendes“ Gericht, über Wildschaden und Jagdschaden, verursacht durch die Edelleute, und man kritisierte vor allem, dass die meisten Grundherren den Zehnten und die Zinsen auch dann unerbittlich eintrieben, wenn, wie es in jener Zeit wiederholt geschah, ein ungünstiges Klima und Missernten die Bauern arm gemacht und sich mit teuren Krediten verschulden mussten. Anmerkung des Verfassers: 500 Jahre später, in der heutigen Zeit, müssen wir leider feststellen, dass ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung jedes Jahr mehr als 6 Monate für Steuern und Abgaben arbeiten muss. Hinzu kommen noch Zinsen für eventuelle Darlehen, Steuern für einen Grundbesitz und dazu noch kommunale Abgaben in horrender Höhe. Der Erfindungsreichtum der Staatsbediensteten für neue Abgaben, ist ungebrochen und kaum noch zu überbieten. Der Staat als gigantische fiskalische Anstalt treibt unerbittlich seine Forderungen ein. Die Banken, die es damals noch nicht gegen hat, verleihen heute günstig geliehenes Geld, zu nur horrenden Zinsen weiter, viele unbescholtene bei Bürgern geraten dadurch unverschuldet in Not. Nicht unverschuldet war damals ist auch die Kirche, denn die Bevölkerung hörte den reformatorischen oder evangelischen Lehren aufmerksam zu. Die Aussagen, dass die Kirche nur noch eine riesige fiskalische Anstalt sei, hier war auch der Ablasshandel gemeint („Wenn das Geld im Beutel klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt“) war begründet. Die Käuflichkeit, Profitgier und Pfründenwirtschaft, (heute wohl zu vergleichen mit der Gier der Manager nach Geld und die Bankenkrise) mancher Geistlicher wurde an den Pranger gestellt. Die Bauern wüteten deshalb auch gegen geistigen Besitz, „was die Wahrheit ist, sagt man, es ist lutherisch“. Das Zweibrücker Fürstentum und damit auch das Wegelnbugerland blieb größtenteils davon verschont, da durch den evangelischen Hofprediger Johann Schwebel, eindringlich und vorteilhaft auf die Bevölkerung des Landes eingewirkt wurde, das diese in den Ämtern Zweibrücken, Lichtenberg und Meisenheim auch nicht in die geringste Unordnung verfielen. Dies war jedoch nicht in allen Ämtern so, denn es wurde über Beschädigungen und Ausbesserungen in den Festen Kirkel Nahfelden, Lichtenberg, Landsberg, Neukastel und Bergzabern berichtet. Besonders die Bürger der Herrschaft Cleeburg und Gutenburg, ließen sich grobe Vergehen zu Schulde kommen. Die Bewohner Cleeburgs wären indessen, wie auch die Bewohner des Amtes Wegelnburg ruhig geblieben, wenn sie nicht durch einen Weißenburger Bürger, der mit beutelustigen Leuten aus dem Elsass herkam, zur Empörung verleitet und hineingezogen worden wären. Sie richteten zwar in ihrer eigenen Herrschaft kein Unheil an, allein  sie rückten jedoch mit dem so genannten Cleeburger Haufen vor das Schloss St. Remig in Weißenburg vor, das sie unterstützt durch Bürger aus Weißenburg, erstürmten, ausplünderten und nieder brannten. Dann vereinigten sie sich mit dem Kolbenhaufen, nahmen die herzoglichen Städte Bergzabern und Annweiler ein, besetzen diese und hausten übel darin. Noch im gleichen Jahr, am 23. und 24. Juli an der Pfrimm, unweit von Worms, endete die große Hoffnung der Bauern in Deutschland, dass sie an der Politik teilhaben und über ihr eigenes Schicksal mitbestimmen können.“ Der Bauer sei jedermanns Fußlumpen“ stellte ein Beobachter 10 Jahre nach dem Ende der Bauernerhebung fest. Blutig mit dem Tod von mehr als viertausend pfälzischen Bauern endete unter der Führung des pfälzischen Kurfürsten die Schlacht. Der Historiker Veit Valentin kam zu dem Schluss, dass die Niederlage der aufständischen Bauern und die damit besiegelte „Verknechtung der Landbewohnerschaft eine der Ursachen der unfreiheitlichen Entwicklung der deutschen politischen Verhältnisse sei. Denn wenn sich für eine lange Zeit in weiten Teilen des Landes immer wieder eine Kluft zwischen Bürgertum und Adel auf der einen Seite und den Bauern auf der anderen Seite zeigte, das böse Wort von „dummen Bauern“ kennzeichnete diese Kluft, dann ist dies eine der Folgen des gescheiterten Aufbegehrens im 16. Jahrhundert. Bereits 1523 scheint es dass die Ängste der Verfechter und Hüter der alten Ordnung, am meisten die Verbindung von aufbegehrenden Rittern, Reformationsideen und unzufriedenen Bauern fürchteten. Ein Bevollmächtigter des Kaiserliche Hofes, machte in Heidelberg den pfälzischen Kurfürsten und andere Große des Reiches darauf aufmerksam, dass der Kampf gegen den mächtig gewordenen Franz von Sickingen auch deshalb dringlich sei, weil die Gefahr drohe, dass sich der pfälzische Ritter mit den unzufriedenen Bauern verbinde. Dies war entweder eine Fehleinschätzung oder eine bewusste Lüge, denn der Franz von Sickingen wollte sich die Sache der Bauern nicht zu eigen machen. Es scheint, dass der Kampf, in dem Franz von Sickingen bald nach jenem Heidelberger Treffen unterlag, von den Fürsten auch deshalb so entschlossen geführt wurde, weil damals die Verbindung von Ritterschaft und Bauern unter reformatorischen Vorzeichen als möglich oder gar als wahrscheinlich begann. Als der Aufstand der Bauern 1525 begann, lebte der Ritter Franz von Sickingen, den die Kaiserlichen und die Fürsten als Anführer am meisten hätten fürchten müssen, nicht mehr, all seine Burgen, auch die an denen er nur beteiligt war,  so auch die Hohenburg, unmittelbar neben der Wegelnburg gelegen, waren durch die Fürsten zerstört. Gleichzeitig wurde in diesem Jahr das Ende der Burg als sichere Befestigungsanlage, in diesem auch so genannten Reichsritterkrieg,  europaweit markierte. Die von Franz von Sickingen mit Festungswerken und einer riesigen Bastion ( 4-stöckiger Kanonenturm mit 5 m Wandstärke ) verstärkte Burg Nanstein wurde durch die alliierten Truppen von Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz, dem Trierer Erzbischof Richard von Greifenclau und dem Landgrafen Philipp von Hessen in Schutt und Asche gelegt. Im konzentrischen Geschützfeuer der schweren Feldhaubitzen bricht der mächtige Kanonenturm binnen weniger Stunden zusammen. Ab dieser Zeit baute man Burgen entweder in großem Stil in Reichsfestungen um ( siehe Festungen Rosenberg, Marienberg, Königstein etc. ) oder verließ sie einfach. In den meisten Fällen geschah letzteres. Burgherren, die Ihre Anlagen weiterhin hielten und nicht mit Festungswerken verstärkten wollten, versuchten den repräsentativen Charakter Ihrer Burg aufzuwerten und bauten diese im Stil der jeweiligen Epoche um. Renaissance und Rokoko hielten später Einzug. Besonders reiche Häuser ließen durch berühmte Architekten ihre Burgen in fürstliche Schlösser umbauen z.B. Schloss Stolzen fels, Sigmaringen oder Hohenzollern. 1526 fasste das durch Johann Schwebel begonnene und durch Herzog Ludwig II. beschützte Reformationswerk, immer festere Wurzeln; besonders wurde es durch einen Artikel im Speyerer Reichsabschiede vom Jahre 1526 sehr begünstigt und dadurch eigentlich erst fest begründet.  Herzog Ludwig II. ließ durch Jacob Schorr, der später auch Kanzler zu Zweibrücken wurde, ein gründliches Gutachten über den Unterschied zwischen den Hauptlehren der römischen Kirche und zwischen der lutherischen Auffassung der Lehren des Evangeliums, ausarbeiten. Dieses Gutachten bestärkte ihn in seinen religiösen Überzeugung und daher die Kirchenverbesserung im Herzogtum Zweibrücken gleichsam abgeschlossen war, führte er zum Andenken an diese wichtige Begebenheit, ein besonderer allgemeiner Fest- und Danktag ein. 1529 hatte Kaiser Maximilian I. den Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz, nebst seinem Bruder dem Herzog Friedrich, mit einem neuen Zolle auf Wein und Früchte, dem sogenannten Guldenzoll, begnadigt und da derselbe auch in solchen Gebieten, die noch zwischen Kurpfalz und dem Herzogtum Zweibrücken gemeinschaftlich waren, erhoben werden sollte, so hielt der Herzog Ludwig sich für beeinträchtigt und es wurden deshalb viele fruchtlose Unterhandlungen zur Beilegung dieses großen Übelstandes gepflogen, bis dann endlich 1529 eine friedliche Übereinkunft zu Stand kam, vermöge deren alle zum Amte Wegelnburg gehörenden Untertanen, bezüglich derjenigen Früchte und Weine, die zum Hausgebrauch verwanden und mit welchen sie entweder in die kurpfälzischen Lande, oder in gemeinschaftlichen Besitzungen Handel treiben, oder, wie es ausdrücklich heißt: „durch einander handthieren und gewerben“ würden, von diesem Guldenzolle befreit wurden. 1531 war der zu Berwartstein gesessene Christopf von Drotha, ein  kurpfälzischer Vasall, mit dem zweibrückischen Amtmann Phillip Schlüchterer, Vogt von der Wegelnburg in Streit ob die herzoglichen Leibeigenen zu Bruchweiler und zu Fischbach zu besteuern und auch zu Frohnden anziehen dürfte. Diese Zerwürfnisse kamen sogar zu den beiden Fürsten von Kurpfalz und Zweibrücken, die das Problem genauestens untersuchen ließen, bis der Kurfürst Ludwig VI. endlich folgenden Spruch fällte: Die Zweibrücker Leibeigenen müssten, weil sie mit den Einwohnern jener Orte an dem Bauernkriege teilgenommen und also miteinander gesündigt hätten, die ihnen auferlegte Entschädigungssteuer bezahlen, sowie auch beiden Herren, und zwar demjenigen, der es vor dem anderen begehre zuerst, mit Frohnden pflichtig sein, wobei jedoch jener friedfertige Fürst noch die zeitgemäße Bemerkung einfliesen ließ, sie sollten die Untertanen so genediglich und gunstiglich (d.H. in den Frohnden) halten, das die armen nicht zu hoch beschwerdt bleiben und eß erschwingen mogen. 1532 verstarb Herzog Ludwig II., angeblich an Schwindsucht. Es war wohl eine andere Krankheit, die er sich durch den Genuss geistiger Getränke (der Trunksucht  eine Unsitte, wurde an vielen fürstlichen und gräflichen Höfen leidenschaftlich gefrönt) zugezogen hatte, im Alter von 30 Jahren. Er ruht in der Alexanderkirche in Zweibrücken bei seinem Vater. Seine Lebensgefährtin hieß Elisabeth, eine Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen, die er am 10. Oktober 1525 heimführte und welche ihm zwei Kinder gebar, einen Sohn namens Wolfgang und ein Töchterlein, Christina geheißen, welches aber den Vater nur um zwei Jahre überlebte. 1526 am 26. 9. wurde Herzog Wolfgang in Zweibrücken geboren Er war der einzige Sohn des Pfalzgrafen Ludwig II. und dessen Gemahlin Elisabeth, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen. Nach dem frühen Tod des Vaters kam er mit 6 Jahren unter die Vormundschaft seines Onkels Pfalzgraf Ruprecht und seiner Mutter. Erzogen wurde er bis zu seinem vierzehnten Lebensjahr von dem Lehrer und Hofmeister, Capar Glaser, ein Freund und Landsmann Johann Schwebels. Am Hofe des Kurfürsten Ludwig VI. und dessen Bruder Friedrich in Heidelberg bekam er eine höhere staatsmännische Ausbildung.  1544 übernahm er das Herzogtum. Durch seine Eheschließung mit Anna, der Tochter des Landgrafen Philipp dem Großmütigen von Hessen, wurde er eng ans  lutherische Lager gebunden. Am 1. 6. 1557 führte er, auch beeinflusst von Melanchthon und Brenz, seine neu geschaffene Kirchenordnung ein. In der Tradition der Reformatoren widmete sich Herzog Wolfgang besonders dem Schulwesen. So wurde durch ihn 1559 das berühmte Gymnasium in Hornbach gegründet, welches er großzügig mit einer eigenen Bibliothek ausstattete. Teile von ihr bewahrt die  Bibliotheca Bipontina noch heute auf. Ruprecht der Pfalzgraf, richtet außen den übrigen hohen Pflichten sein Hauptaugenmerk im Herzogtum auf die Festigung des protestantischen Glaubens. In den Jahren 1529 und 1533 erschienen die ersten gedruckten lutherischen Kirchenordnungen. Auf Grund des Augsburgers Religionsfriedens wurde  Herzog Wolfgang das Jus Reformandi  (”cuius regio, eius religio”) zuerkannt. Durch die Inanspruchnahme dieser neuen Freiheit verfügte er über die Einziehung mehrerer Klöster und unterstellte deren gesamten Besitz an Gütern einer neu geschaffenen Verwaltungsbehörde, der so genannten Kirchschaffnei. Durch diese Neuordnung kam die alte Pfarrei Schönau, welche einst zum Bistum Speyer und mit der alten Pfarrei Rumbach, den äußersten Nordzipfel des Bistums Straßburg bildete, zum Amt Wegelnburg und mussten vom Straßburger Bischof abgeschrieben werden. Die alte Tradition und Verbindung zu Straßburg ging aus diesem Grunde in den folgenden Jahrhunderten verloren. 1532 wurde Philips Schluchterer von Erphenstein erneut als Amtmann im Amt Wegelnburg eingesetzt. Freitag nach Bartholomaei,  Anno 1532, hatte er zu diesem Zwecke die Erklärung abgegeben, dass er die Wegelnburg am Sonntag Trinitatis 1537 dem Pfalzgrafen Ruprecht wieder zur Verfügung stellen wolle, für welches Entgegenkommen ihm der Herzog von Zweibrücken hinfort das doppelte seines gewöhnlichen Gehaltsbezuges auszahlen ließ. 1538 wurde Veltin Helphant von Weißenburg neuer Vogt der Wegelnburg. Auch in diesem Bestellungsbrief (heißt es, er solle sonderlich die Wälder und Weiher seines Amtes, nach bestem Vermögen und Verstandes besehen, handhaben, schützen und schirmen. Sofern er Mangel daran findet, so soll er dieses anzeigen. An den Besitzungen darf er nichts verändern, mindern oder entziehen lassen. Zum Lohn für seine Mühewaltung durfte er unter anderem seine sämtlichen selbstgezogenen Schweine kostenlos in den Wald zum nutzen des Eckerig ziehen lassen, auch in den Bächen unterhalb der Wooge für seine eigene Haushaltung fischen. An Einnahmen aus dem Walde sollten ihm zukommen, soviel er Frevel rügen und der Amtmann zu Neucastel „theidingen" würde,  auch sollten er und seine „Mitförster“ je die Hälfte von den aus Windfällen und Afterschlägen erlösten Geldern haben. In der Wegelburger Vogtei Rechnung des Jahres 1581 findet sich dann auch der Vermerk: Item verzerte ich (der Burgvogt) zu Cleeburg als mich der Landschreiber von Bergzabern dahin heißen kommen, die Frevel zu thedigen, 12 Schilling Pfennig. 1541 auf Invocavit  ward demselben obiger Bestallungsbrief erneuert und ergänzt (Staatsarchiv Speyer, Veldentzner Copialbuch No.155, foloio 250). Will ihm unser gnädiger Herr, auf einen Hausknecht, der ihm die Weiher pflegen helfe, 4 Gulden Lohn geben, desgleichen dessen Kost, Fleischgeld, Korn und Wein. Jedes Jahr darf er unter Nutzung der Frone 6 oder 7 Morgen Land zu seinem Nutzen roden, säen, das Holz schneiden und transportieren lassen. Wenn im Wegelnburger Amt Eichel- Eckern vorhanden sind, hat er die Befugnis seine selbst gezogenen Schweine damit zu füttern, jedoch keine gekauften oder geliehenen Schweine. Jedes Jahr ist einmal die Häg im Amt durchzuführen, was es kostet ist dem gnädigen Herren zuzurechnen. Wenn er jagen will, mag er die Fron dazu zu gebrauchen, doch auf seine Kosten. Im Jahr sind zwei Achtel Korn auf die jagenden Hunde als Steuer zu bezahlen. 1552 erfolgte die Ablösung durch den neuen Vogt zu Wegelnburg, Valentin Helffant  (welcher übrigens von jeher dem neuen evangelischen Glauben zugetan gewesen, was auch die Ursache davon war, dass er sich nach dem anfänglichen Misslingen der Reformation zu Weißenburg und dem Scheitern des Bauernkrieges, daselbst als Burgvogt in die Einsamkeit des Wasgenwaldes zurückgezogen hatte). 1552 wurde David Kobel (Köbel) Burgvogt und Förster. Der Bestallungsbrief lautete im wesentlichen: Er unser Vogt, soll auch daneben als Forster unserer Wälder, Bäche und Weiher, soviel derselben zu unserm, Haus Wegelnburg gehört, zum allertreulichsten  versehen, dieselbige alle unverdrießlich begehen, und mit den andern Förstern,  so solche unserm Haus ihm geordnet sind, ein fleißiges und ernstliches Aufsehen haben, dass an den zum Hause Wegelnburg gehörend Besitzungen, weder mit hagen, jagen, fischen, roden, holzhauen ein unbefugter Eingriff erfolgen kann. Wird ein Eingriff ausgeübt den er selbst nicht abschaffen kann, so soll er dem Vogt zu Cleeburg, oder so es die Notdurft erfordert, der Amtsman zu Neucastel als der Oberamtmann zu Hilfe rufen und dessen Bescheid abwarten. Vor allem ist aber auf die Holznehmer und Beschädiger der Wälder mit Fleiß und Ernst zu achten und wenn er welche ergreifet, die seinen Anweisungen sich wiedersetzen, so sind diese zu rügen und anzuzeigen. Und vor allen Dingen soll er zu Zeiten des großen Gewässers Fluten und Ungewitter die Reff an unsern Wögen oder Weihern aufziehen, dieselben fegen, notwendige Zäune daran reparieren und alles nach seinem besten Vermögen handhaben, damit das Wasser seinen rechten Lauff behalte, und die Dämme an solchen Weihern vorm Anbrechen verhütet und bewahrt werden. Fast den gleichen Wortlaut hatte auch der Bestallungsbrief aus dem Jahres 1565 des Jacob Helffant von Weißenburg (wohl ein Sohn des vorgenannten Valentin). Bereits 1568 verlor er bei der Inbesitznahme der Wegelnburg durch die Reisigen des Raubritters Johann von Derß, dazu später mehr. Im Jahr der der Reformation erließ Herzog Wolfgang auch eine neue Schulordnung, der zufolge in allen größeren Dörfern Gemeinschulen errichtet werden mussten. 1557/58 ließ er dann eine neue Kirchenordnung in Kraft setzen die das lutherische Bekenntnis als Landesreligion festlegte. Weiter ließ er im ganzen Herzogtum eine Kirchenvisitation vornehmen, durch welche bestehende Mängel an Ort und Stelle gerügt und beseitigt werden sollten. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die letzten katholischen Altäre, Heiligenfiguren und Bilder, wie überhaupt alles was noch an den alten Glauben bzw. Gottesdienst erinnerte, aus den Kirchen, auch aus der Rumbacher Kirche, entfernt.  Die Akten der durch die beiden Zweibrücker Visitatoren Heinrich Schwebel und Cunmann Flinspach  unterm 9. August 1558 am Oberamte Neucastel im Beisein des dortigen Amtmannes Werner von Zeiskam und des Landschreibers Sebastian von Franken abgehaltenen Visitation des Amtes Wegelnburg, welche wegen dessen Entlegenheit und der wenigen dort ansässigen Pfarrkinder - zu Bergzabern erfolgte, sind noch vorhanden (Kirchschaffneiarchiv Zweibrücken, Reportorium II, Fascikel 191). Der über seinen Verwaltungskreis befragte Burgvogt der Wegelnburg mit Namen Keller oder Kobel erklärte, “Schoenauwe seye nur eyn  Hoff“ (vormals karolingischer Königshof mit darin befindlicher Kapelle und entschuldigte zugleich das Nichterscheinen des dortigen Pfarrers, welcher als achtzigjähriger Kreis den weiten Weg von Schönau nach Bergzabern, nicht habe zurücklegen können. Der Pfarrer von Rumbach (Mathias Rihelius Mosellanus) der damalige Hauptort des Amtes Wegelnburg, berichtete: Die Kirch von Rumbach werde so übel gehandhabt (baulich unterhalten) dass es uff die Cantzel regne, der Kirchhof sei zu befrieden, und die Fenster im Pfarrhaus wären höchst reparaturbedürftig. 20 Jahre später befindet sich dasselbe in völligem Zerfall), überhaupt “seyendie Leuthe zu Rumbach sehr arm”. Auf der Wegelnburg befände sich noch ein Altar, Sanct Niclaußen Altar genannt, dessen Gefälle der Herzog einziehen ließe (anstatt sie ihm, dem ortseingesessenen Pfarrer zu lasen). Auch seindt bishero etliche frembde Waller (Wallfahrer) gen Rumbach zu Sanct Gangolff wallen kommen. Rumbach war wegen Sankt Gangolf im Mittelalter ein viel besuchter Wallfahrtsort. Sankt Gangolf war ein fränkischer Heiliger (Gaugraf) aus der Zeit der Pipiniden; er starb im Jahre 763. Sein Festtag war der 11. bzw. 13. Mai; seine Verehrung ist zweifelsohne auf den Quellen- und Pferdekult der Germanen zurückzuführen; der Name des zwischen Rumbach und Fischbach gelegenen Roßbergs scheint an jenen zu erinnern. Die Legende vom Tode dieses Heiligen hatte schon in den Tagen des frühen Mittelalters beim Landvolk so tiefe Wurzeln geschlagen, dass große Wallfahrten entstanden, bei welchen Gangolf zwecks Heilung kranker Pferde und auch sonstiger Haustiere angerufen wurde. Mit der Wallfahrt verbunden war ferner der sogenannte Gangolfritt ein Pferderitt zur Gangolfquelle Die Quelle soll sich in Rumbach dicht unterhalb des dortigen alten Friedhofes befunden haben und jetzt überdeckt bzw. kanalisiert sein. Bei diesen Wallfahrten wurden im Mittelalter noch Getreideopfer dargebracht und die Segnung der vorgeführten und schön geschmückten Pferde durch den Priester vorgenommen. In der Rumbacher Kirche befand sich zu dieser Zeit noch eine Abbildung (Figur) des Gangolfs, deshalb hinterließen die damaligen Visitatoren eine Randbemerkung in den Akten:  „Tollatur Gangolffus." Dieses bedeutete „ein diesen Heiligen darstellendes figürliches Bildwerk befand sich damals noch in der dortigen Pfarrkirche, was dem Herzog als Anhänger der neuen Religion wohl missfiel. „Daruff ward dem Vogt uff Wegelburg bevolhen, solchen Götzen auß der Kirche zu thun und ins Schloss zu tragen.” Mit dem einstigen Königshof zu Schönau, war von sehr alter Zeit her das Amt eines Försters verbunden. Dieser Hof war nun im Laufe der Zeit zu einem kleinen Dorf angewachsen, wenigstens zeigte er sich so noch im Jahre 1520, doch vielen seine Bewohner der Pestepedemie, dieser schreckliche Seuche der damaligen Zeit zum Opfer so dass er sich in diesen Jahren ( 1550 – 1560) stark vernachlässigt darstellte. Um diese Umständen, welche sich unter Johann von Derß in den folgenden Jahren noch verschlimmerten, zu beseitigen, wurde das Hofgut gegen Zahlung einer jährlichen Pachtsumme von 12 Gulden, zahlbar an den Vogt zu Wegelnburg, verlehnt. Im Visitationsprotokoll welches sich im Staatsarchiv von München, Karte blau 390/2b, Lage vom Jahre 1561 befindet, heißt es ferner: Der Pfarrer von Schönau ist vor 2 Jahren verstorben und der Pfarrer von Rumbach versieht seither die verwaiste Pfarrei in Schönau mit. „Hat seiner Lehr und Lebens halber ein gute Zeugnuß, also daß auch etliche auß dem Bapstumb dahin kommen und  ihn predigen hören.” Zu dieser Zeit wollte Herzog Wolfgang die kaiserlicher Gunst bewahren und entschied deshalb sich für die Teilnahme an dem Kriegszuge in Ungarn, gegen den alten Erbfeind der Christenheit, die Türken. Eine Erinnerung an jene Zeiten, in welchen die Türken ihre viele Jahrzehnte hindurch andauernden Eroberungszüge nach Europa unternahmen, ist noch jetzt das damals eingeführte dreimalige Gebetsleuten. Dieses sollte die Christen einladen, täglich den Schutz Gottes gegen diesen hasserfüllten und grausamen Feind zu erbitten, welcher allerdings in der Seeschlacht bei Lepanto im Jahre 1577 vernichtet wurde. Auf eigene Kosten stellte der Herzog Wolfgang dem Reichsoberhaupte 300 gut ausgerüstete Reiter zur Verfügung. In Begleitung seines ältesten Sohnes nahm er selbst an dem Feldzug bis zum Ende teil. Während der langen Zeit der Abwesenheit ihres Landesfürsten im Jahre 1567, sowie auch während der späteren im Jahre 1569, führten die herzoglichen Statthalter und Räte in Zweibrücken die Geschäfte und versuchten, der kriegerischen Zeiten wegen, die Burgen und Städte des Herzogtums wohl zu verwahren. Im Staatsarchiv Speyer Abteilung Zweibrücken I, Fascil 268 findet sich deshalb, dass für die Wegelnburg im Jahre 1567 eine Verordnung erlassen wurde, wonach die  „ordinaire Wacht" um zwei Mann verstärkt, welche „im Kriege versucht" waren, damit sollte die Bewachung der Burg mit kriegserfahrenem Personal verstärkt werden.  Nach dem Tod des kinderlos verstorbenen Kurfürsten Ottheinrich bekam Herzog Wolfgang das Fürstentum Neuburg, das er vorher bereits verwaltet hatte, übereignet. Folgenreich für die Finanzen seines Herzogtums wurde Wolfgangs ergebnislose Unterstützung der Hugenotten in Frankreich, 1569. Schon 1563, als sich die Lage der hart verfolgten Reformierten (Hugenotten) in Frankreich immer gefährlicher anließ, hatte Herzog Wolfgang zu deren Unterstützung mit bedeutendem Kostenaufwand eine ansehnliche Kriegsmacht zusammen-gestellt, fest entschlossen, seinen bedrängten Glaubensgenossen persönlich zu Hilfe zu kommen. Der Feldzug fand jedoch nicht statt, denn unverhofft wurde ein vorläufiger Religionsfrieden geschlossen. Im Winter 1568/69 jedoch rüstete der Herzog erneut ein aus 17 000 Mann bestehendes Heer aus und brach mit demselben am 20. Februar 1569 von Bergzabern in das Innere Frankreichs auf. Das Unternehmen war jedoch ein militärischer Fehlschlag und als der Herzog am 11. Juni des gleichen Jahres bei Limoges plötzlich verschied, zog der Heerhaufen schleunigst wieder über die Loire den deutschen Grenzen zu. Dieser Feldzug nach Frankreich hatte Herzog Wolfgang eminent hohe Kosten verursacht und wegen des frühen Todes wurden diese Schulden unglücklicherweise auch noch dem Land, bzw. den Erben hinterlassen. Das Meisenheimer Testament Herzog Wolfgangs vom 18.8.1568 wurde von wesentlicher staatsrechtlicher Bedeutung für die Familiengesetze des Hauses Wittelsbach. Herzog Wolfgang ordnete hierin noch die Teilung seines Landes unter seinen Söhnen an, verbot jedoch für die Zukunft jede weitere Aufspaltung. Er führte für sein Haus die Erbfolge nach dem Recht der Erstgeburt ein. 1569 verstarb Herzog Wolfgang und hinterließ seinem Land eine gewaltige Schuldenlast, die von seiner Hilfeleistung für die bedrängten und verfolgten Protestanten, bei seinem Kriegszug nach Frankreich entstanden war. Er hatte fünf Söhne, Johannes der zweitälteste erhielt das Herzogtum Zweibrücken, somit auch die Wegelnburg, mit einer erdrückenden Schuldenlast von 515.923,00 Gulden (heute etwa 4.3 Mill. Euro.). Durch Umverteilung dieser Schulden auch auf den Neuburger Herzog Phillip Ludwig, wurde später dieser Betrag reduziert.