Geschichte
Bauernaufstand
1525 war die Zeit des großen unseligen Bauernaufstandes, die Wegelnburg blieb
offenbar von Zerstörungen und Plünderungen verschont, jedenfalls liegen keine
diesbezüglichen Nachrichten vor. Zur damaligen Zeit klagte man über die Lasten,
die die Grundherren den leibeigenen Bauern aufbürdeten, man beschwerte sich
über ein oft ehr willkürliches als gerechtes und damit „Recht sprechendes“
Gericht, über Wildschaden und Jagdschaden, verursacht durch die Edelleute, und
man kritisierte vor allem, dass die meisten Grundherren den Zehnten und die
Zinsen auch dann unerbittlich eintrieben, wenn, wie es in jener Zeit wiederholt
geschah, ein ungünstiges Klima und Missernten die Bauern arm gemacht und
sich mit teuren Krediten verschulden mussten.
Anmerkung des Verfassers: 500 Jahre später, in der heutigen Zeit, müssen wir leider feststellen, dass ein
Großteil der arbeitenden Bevölkerung jedes Jahr mehr als 6 Monate für Steuern und Abgaben arbeiten muss.
Hinzu kommen noch Zinsen für eventuelle Darlehen, Steuern für einen Grundbesitz und dazu noch
kommunale Abgaben in horrender Höhe. Der Erfindungsreichtum der Staatsbediensteten für neue Abgaben,
ist ungebrochen und kaum noch zu überbieten. Der Staat als gigantische fiskalische Anstalt treibt unerbittlich
seine Forderungen ein. Die Banken, die es damals noch nicht gegen hat, verleihen heute günstig geliehenes
Geld, zu nur horrenden Zinsen weiter, viele unbescholtene bei Bürgern geraten dadurch unverschuldet in Not.
Nicht unverschuldet war damals ist auch die Kirche, denn die Bevölkerung hörte den reformatorischen oder
evangelischen Lehren aufmerksam zu. Die Aussagen, dass die Kirche nur noch eine riesige fiskalische Anstalt
sei, hier war auch der Ablasshandel gemeint („Wenn das Geld im Beutel klingt, die Seele aus dem Fegfeuer
springt“) war begründet. Die Käuflichkeit, Profitgier und Pfründenwirtschaft, (heute wohl zu vergleichen mit der
Gier der Manager nach Geld und die Bankenkrise) mancher Geistlicher wurde an den Pranger gestellt. Die
Bauern wüteten deshalb auch gegen geistigen Besitz, „was die Wahrheit ist, sagt man, es ist lutherisch“.
Das Zweibrücker Fürstentum und damit auch das Wegelnbugerland blieb größtenteils davon verschont, da
durch den evangelischen Hofprediger Johann Schwebel, eindringlich und vorteilhaft auf die Bevölkerung des
Landes eingewirkt wurde, das diese in den Ämtern Zweibrücken, Lichtenberg und Meisenheim auch nicht in
die geringste Unordnung verfielen. Dies war jedoch nicht in allen Ämtern so, denn es wurde über
Beschädigungen und Ausbesserungen in den Festen Kirkel Nahfelden, Lichtenberg, Landsberg, Neukastel
und Bergzabern berichtet. Besonders die Bürger der Herrschaft Cleeburg und Gutenburg, ließen sich grobe
Vergehen zu Schulde kommen. Die Bewohner Cleeburgs wären indessen, wie auch die Bewohner des Amtes
Wegelnburg ruhig geblieben, wenn sie nicht durch einen Weißenburger Bürger, der mit beutelustigen Leuten
aus dem Elsass herkam, zur Empörung verleitet und hineingezogen worden wären. Sie richteten zwar in ihrer
eigenen Herrschaft kein Unheil an, allein sie rückten jedoch mit dem so genannten Cleeburger Haufen vor das
Schloss St. Remig in Weißenburg vor, das sie unterstützt durch Bürger aus Weißenburg, erstürmten,
ausplünderten und nieder brannten. Dann vereinigten sie sich mit dem Kolbenhaufen, nahmen die
herzoglichen Städte Bergzabern und Annweiler ein, besetzen diese und hausten übel darin.
Noch im gleichen Jahr, am 23. und 24. Juli an der Pfrimm, unweit von Worms, endete die große Hoffnung der
Bauern in Deutschland, dass sie an der Politik teilhaben und über ihr eigenes Schicksal mitbestimmen
können.“ Der Bauer sei jedermanns Fußlumpen“ stellte ein Beobachter 10 Jahre nach dem Ende der
Bauernerhebung fest. Blutig mit dem Tod von mehr als viertausend pfälzischen Bauern endete unter der
Führung des pfälzischen Kurfürsten die Schlacht. Der Historiker Veit Valentin kam zu dem Schluss, dass die
Niederlage der aufständischen Bauern und die damit besiegelte „Verknechtung der Landbewohnerschaft eine
der Ursachen der unfreiheitlichen Entwicklung der deutschen politischen Verhältnisse sei. Denn wenn sich für
eine lange Zeit in weiten Teilen des Landes immer wieder eine Kluft zwischen Bürgertum und Adel auf der
einen Seite und den Bauern auf der anderen Seite zeigte, das böse Wort von „dummen Bauern“
kennzeichnete diese Kluft, dann ist dies eine der Folgen des gescheiterten Aufbegehrens im 16. Jahrhundert.
Bereits 1523 scheint es dass die Ängste der Verfechter und Hüter der alten Ordnung, am meisten die
Verbindung von aufbegehrenden Rittern, Reformationsideen und unzufriedenen Bauern fürchteten. Ein
Bevollmächtigter des Kaiserliche Hofes, machte in Heidelberg den pfälzischen Kurfürsten und andere Große
des Reiches darauf aufmerksam, dass der Kampf gegen den mächtig gewordenen Franz von Sickingen auch
deshalb dringlich sei, weil die Gefahr drohe, dass sich der pfälzische Ritter mit den unzufriedenen Bauern
verbinde. Dies war entweder eine Fehleinschätzung oder eine bewusste Lüge, denn der Franz von Sickingen
wollte sich die Sache der Bauern nicht zu eigen machen. Es scheint, dass der Kampf, in dem Franz von
Sickingen bald nach jenem Heidelberger Treffen unterlag, von den Fürsten auch deshalb so entschlossen
geführt wurde, weil damals die Verbindung von Ritterschaft und Bauern unter reformatorischen Vorzeichen als
möglich oder gar als wahrscheinlich begann. Als der Aufstand der Bauern 1525 begann, lebte der Ritter Franz
von Sickingen, den die Kaiserlichen und die Fürsten als Anführer am meisten hätten fürchten müssen, nicht
mehr, all seine Burgen, auch die an denen er nur beteiligt war, so auch die Hohenburg, unmittelbar neben der
Wegelnburg gelegen, waren durch die Fürsten zerstört.
Gleichzeitig wurde in diesem Jahr das Ende der Burg als sichere Befestigungsanlage, in diesem auch so
genannten Reichsritterkrieg, europaweit markierte. Die von Franz von Sickingen mit Festungswerken und
einer riesigen Bastion ( 4-stöckiger Kanonenturm mit 5 m Wandstärke ) verstärkte Burg Nanstein wurde durch
die alliierten Truppen von Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz, dem Trierer Erzbischof Richard von Greifenclau
und dem Landgrafen Philipp von Hessen in Schutt und Asche gelegt. Im konzentrischen Geschützfeuer der
schweren Feldhaubitzen bricht der mächtige Kanonenturm binnen weniger Stunden zusammen. Ab dieser Zeit
baute man Burgen entweder in großem Stil in Reichsfestungen um ( siehe Festungen Rosenberg, Marienberg,
Königstein etc. ) oder verließ sie einfach. In den meisten Fällen geschah letzteres. Burgherren, die Ihre
Anlagen weiterhin hielten und nicht mit Festungswerken verstärkten wollten, versuchten den repräsentativen
Charakter Ihrer Burg aufzuwerten und bauten diese im Stil der jeweiligen Epoche um. Renaissance und
Rokoko hielten später Einzug. Besonders reiche Häuser ließen durch berühmte Architekten ihre Burgen in
fürstliche Schlösser umbauen z.B. Schloss Stolzen fels, Sigmaringen oder Hohenzollern.
1526 fasste das durch Johann Schwebel begonnene und durch Herzog Ludwig II. beschützte Reformationswerk,
immer festere Wurzeln; besonders wurde es durch einen Artikel im Speyerer Reichsabschiede vom Jahre
1526 sehr begünstigt und dadurch eigentlich erst fest begründet. Herzog Ludwig II. ließ durch Jacob Schorr,
der später auch Kanzler zu Zweibrücken wurde, ein gründliches Gutachten über den Unterschied zwischen
den Hauptlehren der römischen Kirche und zwischen der lutherischen Auffassung der Lehren des
Evangeliums, ausarbeiten. Dieses Gutachten bestärkte ihn in seinen religiösen Überzeugung und daher die
Kirchenverbesserung im Herzogtum Zweibrücken gleichsam abgeschlossen war, führte er zum Andenken an
diese wichtige Begebenheit, ein besonderer allgemeiner Fest- und Danktag ein.
1529 hatte Kaiser Maximilian I. den Kurfürsten Ludwig V. von der Pfalz, nebst seinem Bruder dem Herzog Friedrich,
mit einem neuen Zolle auf Wein und Früchte, dem sogenannten Guldenzoll, begnadigt und da derselbe auch
in solchen Gebieten, die noch zwischen Kurpfalz und dem Herzogtum Zweibrücken gemeinschaftlich waren,
erhoben werden sollte, so hielt der Herzog Ludwig sich für beeinträchtigt und es wurden deshalb viele
fruchtlose Unterhandlungen zur Beilegung dieses großen Übelstandes gepflogen, bis dann endlich 1529 eine
friedliche Übereinkunft zu Stand kam, vermöge deren alle zum Amte Wegelnburg gehörenden Untertanen,
bezüglich derjenigen Früchte und Weine, die zum Hausgebrauch verwanden und mit welchen sie entweder in
die kurpfälzischen Lande, oder in gemeinschaftlichen Besitzungen Handel treiben, oder, wie es ausdrücklich
heißt: „durch einander handthieren und gewerben“ würden, von diesem Guldenzolle befreit wurden.
1531 war der zu Berwartstein gesessene Christopf von Drotha, ein kurpfälzischer Vasall, mit dem zweibrückischen
Amtmann Phillip Schlüchterer, Vogt von der Wegelnburg in Streit ob die herzoglichen Leibeigenen zu
Bruchweiler und zu Fischbach zu besteuern und auch zu Frohnden anziehen dürfte. Diese Zerwürfnisse
kamen sogar zu den beiden Fürsten von Kurpfalz und Zweibrücken, die das Problem genauestens
untersuchen ließen, bis der Kurfürst Ludwig VI. endlich folgenden Spruch fällte:
Die Zweibrücker Leibeigenen müssten, weil sie mit den Einwohnern jener Orte an dem Bauernkriege
teilgenommen und also miteinander gesündigt hätten, die ihnen auferlegte Entschädigungssteuer bezahlen,
sowie auch beiden Herren, und zwar demjenigen, der es vor dem anderen begehre zuerst, mit Frohnden
pflichtig sein, wobei jedoch jener friedfertige Fürst noch die zeitgemäße Bemerkung einfliesen ließ, sie sollten
die Untertanen so genediglich und gunstiglich (d.H. in den Frohnden) halten, das die armen nicht zu hoch
beschwerdt bleiben und eß erschwingen mogen.
1532 verstarb Herzog Ludwig II., angeblich an Schwindsucht. Es war wohl eine andere Krankheit, die er sich durch
den Genuss geistiger Getränke (der Trunksucht eine Unsitte, wurde an vielen fürstlichen und gräflichen Höfen
leidenschaftlich gefrönt) zugezogen hatte, im Alter von 30 Jahren. Er ruht in der Alexanderkirche in
Zweibrücken bei seinem Vater. Seine Lebensgefährtin hieß Elisabeth, eine Tochter des Landgrafen Wilhelm
von Hessen, die er am 10. Oktober 1525 heimführte und welche ihm zwei Kinder gebar, einen Sohn namens
Wolfgang und ein Töchterlein, Christina geheißen, welches aber den Vater nur um zwei Jahre überlebte.
1526 am 26. 9. wurde Herzog Wolfgang in Zweibrücken geboren Er war der einzige Sohn des Pfalzgrafen Ludwig II.
und dessen Gemahlin Elisabeth, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen. Nach dem frühen Tod des
Vaters kam er mit 6 Jahren unter die Vormundschaft seines Onkels Pfalzgraf Ruprecht und seiner Mutter.
Erzogen wurde er bis zu seinem vierzehnten Lebensjahr von dem Lehrer und Hofmeister, Capar Glaser, ein
Freund und Landsmann Johann Schwebels. Am Hofe des Kurfürsten Ludwig VI. und dessen Bruder Friedrich
in Heidelberg bekam er eine höhere staatsmännische Ausbildung. 1544 übernahm er das Herzogtum. Durch
seine Eheschließung mit Anna, der Tochter des Landgrafen Philipp dem Großmütigen von Hessen, wurde er
eng ans lutherische Lager gebunden. Am 1. 6. 1557 führte er, auch beeinflusst von Melanchthon und Brenz,
seine neu geschaffene Kirchenordnung ein. In der Tradition der Reformatoren widmete sich Herzog Wolfgang
besonders dem Schulwesen. So wurde durch ihn 1559 das berühmte Gymnasium in Hornbach gegründet,
welches er großzügig mit einer eigenen Bibliothek ausstattete. Teile von ihr bewahrt die Bibliotheca Bipontina
noch heute auf.
Ruprecht der Pfalzgraf, richtet außen den übrigen hohen Pflichten sein Hauptaugenmerk im Herzogtum auf die
Festigung des protestantischen Glaubens. In den Jahren 1529 und 1533 erschienen die ersten gedruckten
lutherischen Kirchenordnungen. Auf Grund des Augsburgers Religionsfriedens wurde Herzog Wolfgang das
Jus Reformandi (”cuius regio, eius religio”) zuerkannt. Durch die Inanspruchnahme dieser neuen Freiheit
verfügte er über die Einziehung mehrerer Klöster und unterstellte deren gesamten Besitz an Gütern einer neu
geschaffenen Verwaltungsbehörde, der so genannten Kirchschaffnei. Durch diese Neuordnung kam die alte
Pfarrei Schönau, welche einst zum Bistum Speyer und mit der alten Pfarrei Rumbach, den äußersten
Nordzipfel des Bistums Straßburg bildete, zum Amt Wegelnburg und mussten vom Straßburger Bischof
abgeschrieben werden. Die alte Tradition und Verbindung zu Straßburg ging aus diesem Grunde in den
folgenden Jahrhunderten verloren.
1532 wurde Philips Schluchterer von Erphenstein erneut als Amtmann im Amt Wegelnburg eingesetzt. Freitag nach
Bartholomaei, Anno 1532, hatte er zu diesem Zwecke die Erklärung abgegeben, dass er die Wegelnburg am
Sonntag Trinitatis 1537 dem Pfalzgrafen Ruprecht wieder zur Verfügung stellen wolle, für welches
Entgegenkommen ihm der Herzog von Zweibrücken hinfort das doppelte seines gewöhnlichen
Gehaltsbezuges auszahlen ließ.
1538 wurde Veltin Helphant von Weißenburg neuer Vogt der Wegelnburg. Auch in diesem Bestellungsbrief (heißt
es, er solle sonderlich die Wälder und Weiher seines Amtes, nach bestem Vermögen und Verstandes besehen,
handhaben, schützen und schirmen. Sofern er Mangel daran findet, so soll er dieses anzeigen. An den
Besitzungen darf er nichts verändern, mindern oder entziehen lassen. Zum Lohn für seine Mühewaltung durfte
er unter anderem seine sämtlichen selbstgezogenen Schweine kostenlos in den Wald zum nutzen des Eckerig
ziehen lassen, auch in den Bächen unterhalb der Wooge für seine eigene Haushaltung fischen. An Einnahmen
aus dem Walde sollten ihm zukommen, soviel er Frevel rügen und der Amtmann zu Neucastel „theidingen"
würde, auch sollten er und seine „Mitförster“ je die Hälfte von den aus Windfällen und Afterschlägen erlösten
Geldern haben. In der Wegelburger Vogtei Rechnung des Jahres 1581 findet sich dann auch der Vermerk:
Item verzerte ich (der Burgvogt) zu Cleeburg als mich der Landschreiber von Bergzabern dahin heißen
kommen, die Frevel zu thedigen, 12 Schilling Pfennig.
1541 auf Invocavit ward demselben obiger Bestallungsbrief erneuert und ergänzt (Staatsarchiv Speyer, Veldentzner
Copialbuch No.155, foloio 250).
Will ihm unser gnädiger Herr, auf einen Hausknecht, der ihm die Weiher pflegen helfe, 4 Gulden Lohn geben,
desgleichen dessen Kost, Fleischgeld, Korn und Wein. Jedes Jahr darf er unter Nutzung der Frone 6 oder 7
Morgen Land zu seinem Nutzen roden, säen, das Holz schneiden und transportieren lassen. Wenn im
Wegelnburger Amt Eichel- Eckern vorhanden sind, hat er die Befugnis seine selbst gezogenen Schweine
damit zu füttern, jedoch keine gekauften oder geliehenen Schweine. Jedes Jahr ist einmal die Häg im Amt
durchzuführen, was es kostet ist dem gnädigen Herren zuzurechnen. Wenn er jagen will, mag er die Fron dazu
zu gebrauchen, doch auf seine Kosten. Im Jahr sind zwei Achtel Korn auf die jagenden Hunde als Steuer zu
bezahlen.
1552 erfolgte die Ablösung durch den neuen Vogt zu Wegelnburg, Valentin Helffant (welcher übrigens von jeher
dem neuen evangelischen Glauben zugetan gewesen, was auch die Ursache davon war, dass er sich nach
dem anfänglichen Misslingen der Reformation zu Weißenburg und dem Scheitern des Bauernkrieges, daselbst
als Burgvogt in die Einsamkeit des Wasgenwaldes zurückgezogen hatte).
1552 wurde David Kobel (Köbel) Burgvogt und Förster. Der Bestallungsbrief lautete im wesentlichen:
Er unser Vogt, soll auch daneben als Forster unserer Wälder, Bäche und Weiher, soviel derselben zu unserm,
Haus Wegelnburg gehört, zum allertreulichsten versehen, dieselbige alle unverdrießlich begehen, und mit den
andern Förstern, so solche unserm Haus ihm geordnet sind, ein fleißiges und ernstliches Aufsehen haben,
dass an den zum Hause Wegelnburg gehörend Besitzungen, weder mit hagen, jagen, fischen, roden,
holzhauen ein unbefugter Eingriff erfolgen kann. Wird ein Eingriff ausgeübt den er selbst nicht abschaffen
kann, so soll er dem Vogt zu Cleeburg, oder so es die Notdurft erfordert, der Amtsman zu Neucastel als der
Oberamtmann zu Hilfe rufen und dessen Bescheid abwarten. Vor allem ist aber auf die Holznehmer und
Beschädiger der Wälder mit Fleiß und Ernst zu achten und wenn er welche ergreifet, die seinen Anweisungen
sich wiedersetzen, so sind diese zu rügen und anzuzeigen. Und vor allen Dingen soll er zu Zeiten des großen
Gewässers Fluten und Ungewitter die Reff an unsern Wögen oder Weihern aufziehen, dieselben fegen,
notwendige Zäune daran reparieren und alles nach seinem besten Vermögen handhaben, damit das Wasser
seinen rechten Lauff behalte, und die Dämme an solchen Weihern vorm Anbrechen verhütet und bewahrt
werden.
Fast den gleichen Wortlaut hatte auch der Bestallungsbrief aus dem Jahres 1565 des Jacob Helffant von
Weißenburg (wohl ein Sohn des vorgenannten Valentin). Bereits 1568 verlor er bei der Inbesitznahme der
Wegelnburg durch die Reisigen des Raubritters Johann von Derß, dazu später mehr.
Im Jahr der der Reformation erließ Herzog Wolfgang auch eine neue Schulordnung, der zufolge in allen
größeren Dörfern Gemeinschulen errichtet werden mussten. 1557/58 ließ er dann eine neue Kirchenordnung
in Kraft setzen die das lutherische Bekenntnis als Landesreligion festlegte. Weiter ließ er im ganzen
Herzogtum eine Kirchenvisitation vornehmen, durch welche bestehende Mängel an Ort und Stelle gerügt und
beseitigt werden sollten. Bei dieser Gelegenheit wurden auch die letzten katholischen Altäre, Heiligenfiguren
und Bilder, wie überhaupt alles was noch an den alten Glauben bzw. Gottesdienst erinnerte, aus den Kirchen,
auch aus der Rumbacher Kirche, entfernt.
Die Akten der durch die beiden Zweibrücker Visitatoren Heinrich Schwebel und Cunmann Flinspach unterm 9.
August 1558 am Oberamte Neucastel im Beisein des dortigen Amtmannes Werner von Zeiskam und des
Landschreibers Sebastian von Franken abgehaltenen Visitation des Amtes Wegelnburg, welche wegen dessen
Entlegenheit und der wenigen dort ansässigen Pfarrkinder - zu Bergzabern erfolgte, sind noch vorhanden
(Kirchschaffneiarchiv Zweibrücken, Reportorium II, Fascikel 191).
Der über seinen Verwaltungskreis befragte Burgvogt der Wegelnburg mit Namen Keller oder Kobel erklärte,
“Schoenauwe seye nur eyn Hoff“ (vormals karolingischer Königshof mit darin befindlicher Kapelle und
entschuldigte zugleich das Nichterscheinen des dortigen Pfarrers, welcher als achtzigjähriger Kreis den weiten
Weg von Schönau nach Bergzabern, nicht habe zurücklegen können.
Der Pfarrer von Rumbach (Mathias Rihelius Mosellanus) der damalige Hauptort des Amtes Wegelnburg,
berichtete: Die Kirch von Rumbach werde so übel gehandhabt (baulich unterhalten) dass es uff die Cantzel
regne, der Kirchhof sei zu befrieden, und die Fenster im Pfarrhaus wären höchst reparaturbedürftig. 20 Jahre
später befindet sich dasselbe in völligem Zerfall), überhaupt “seyendie Leuthe zu Rumbach sehr arm”. Auf der
Wegelnburg befände sich noch ein Altar, Sanct Niclaußen Altar genannt, dessen Gefälle der Herzog einziehen
ließe (anstatt sie ihm, dem ortseingesessenen Pfarrer zu lasen). Auch seindt bishero etliche frembde Waller
(Wallfahrer) gen Rumbach zu Sanct Gangolff wallen kommen.
Rumbach war wegen Sankt Gangolf im Mittelalter ein viel besuchter Wallfahrtsort. Sankt Gangolf war ein
fränkischer Heiliger (Gaugraf) aus der Zeit der Pipiniden; er starb im Jahre 763. Sein Festtag war der 11. bzw.
13. Mai; seine Verehrung ist zweifelsohne auf den Quellen- und Pferdekult der Germanen zurückzuführen; der
Name des zwischen Rumbach und Fischbach gelegenen Roßbergs scheint an jenen zu erinnern. Die Legende
vom Tode dieses Heiligen hatte schon in den Tagen des frühen Mittelalters beim Landvolk so tiefe Wurzeln
geschlagen, dass große Wallfahrten entstanden, bei welchen Gangolf zwecks Heilung kranker Pferde und
auch sonstiger Haustiere angerufen wurde. Mit der Wallfahrt verbunden war ferner der sogenannte Gangolfritt
ein Pferderitt zur Gangolfquelle Die Quelle soll sich in Rumbach dicht unterhalb des dortigen alten Friedhofes
befunden haben und jetzt überdeckt bzw. kanalisiert sein. Bei diesen Wallfahrten wurden im Mittelalter noch
Getreideopfer dargebracht und die Segnung der vorgeführten und schön geschmückten Pferde durch den
Priester vorgenommen. In der Rumbacher Kirche befand sich zu dieser Zeit noch eine Abbildung (Figur) des
Gangolfs, deshalb hinterließen die damaligen Visitatoren eine Randbemerkung in den Akten: „Tollatur
Gangolffus." Dieses bedeutete „ein diesen Heiligen darstellendes figürliches Bildwerk befand sich damals noch
in der dortigen Pfarrkirche, was dem Herzog als Anhänger der neuen Religion wohl missfiel.
„Daruff ward dem Vogt uff Wegelburg bevolhen, solchen Götzen auß der Kirche zu thun und ins Schloss zu
tragen.”
Mit dem einstigen Königshof zu Schönau, war von sehr alter Zeit her das Amt eines Försters verbunden.
Dieser Hof war nun im Laufe der Zeit zu einem kleinen Dorf angewachsen, wenigstens zeigte er sich so noch
im Jahre 1520, doch vielen seine Bewohner der Pestepedemie, dieser schreckliche Seuche der damaligen
Zeit zum Opfer so dass er sich in diesen Jahren ( 1550 – 1560) stark vernachlässigt darstellte. Um diese
Umständen, welche sich unter Johann von Derß in den folgenden Jahren noch verschlimmerten, zu
beseitigen, wurde das Hofgut gegen Zahlung einer jährlichen Pachtsumme von 12 Gulden, zahlbar an den
Vogt zu Wegelnburg, verlehnt. Im Visitationsprotokoll welches sich im Staatsarchiv von München, Karte blau
390/2b, Lage vom Jahre 1561 befindet, heißt es ferner: Der Pfarrer von Schönau ist vor 2 Jahren verstorben
und der Pfarrer von Rumbach versieht seither die verwaiste Pfarrei in Schönau mit. „Hat seiner Lehr und
Lebens halber ein gute Zeugnuß, also daß auch etliche auß dem Bapstumb dahin kommen und ihn predigen
hören.”
Zu dieser Zeit wollte Herzog Wolfgang die kaiserlicher Gunst bewahren und entschied deshalb sich für die
Teilnahme an dem Kriegszuge in Ungarn, gegen den alten Erbfeind der Christenheit, die Türken. Eine
Erinnerung an jene Zeiten, in welchen die Türken ihre viele Jahrzehnte hindurch andauernden
Eroberungszüge nach Europa unternahmen, ist noch jetzt das damals eingeführte dreimalige Gebetsleuten.
Dieses sollte die Christen einladen, täglich den Schutz Gottes gegen diesen hasserfüllten und grausamen
Feind zu erbitten, welcher allerdings in der Seeschlacht bei Lepanto im Jahre 1577 vernichtet wurde. Auf
eigene Kosten stellte der Herzog Wolfgang dem Reichsoberhaupte 300 gut ausgerüstete Reiter zur Verfügung.
In Begleitung seines ältesten Sohnes nahm er selbst an dem Feldzug bis zum Ende teil. Während der langen
Zeit der Abwesenheit ihres Landesfürsten im Jahre 1567, sowie auch während der späteren im Jahre 1569,
führten die herzoglichen Statthalter und Räte in Zweibrücken die Geschäfte und versuchten, der kriegerischen
Zeiten wegen, die Burgen und Städte des Herzogtums wohl zu verwahren. Im Staatsarchiv Speyer Abteilung
Zweibrücken I, Fascil 268 findet sich deshalb, dass für die Wegelnburg im Jahre 1567 eine Verordnung
erlassen wurde, wonach die „ordinaire Wacht" um zwei Mann verstärkt, welche „im Kriege versucht" waren,
damit sollte die Bewachung der Burg mit kriegserfahrenem Personal verstärkt werden.
Nach dem Tod des kinderlos verstorbenen Kurfürsten Ottheinrich bekam Herzog Wolfgang das Fürstentum
Neuburg, das er vorher bereits verwaltet hatte, übereignet.
Folgenreich für die Finanzen seines Herzogtums wurde Wolfgangs ergebnislose Unterstützung der
Hugenotten in Frankreich, 1569. Schon 1563, als sich die Lage der hart verfolgten Reformierten (Hugenotten)
in Frankreich immer gefährlicher anließ, hatte Herzog Wolfgang zu deren Unterstützung mit bedeutendem
Kostenaufwand eine ansehnliche Kriegsmacht zusammen-gestellt, fest entschlossen, seinen bedrängten
Glaubensgenossen persönlich zu Hilfe zu kommen. Der Feldzug fand jedoch nicht statt, denn unverhofft wurde
ein vorläufiger Religionsfrieden geschlossen. Im Winter 1568/69 jedoch rüstete der Herzog erneut ein aus 17
000 Mann bestehendes Heer aus und brach mit demselben am 20. Februar 1569 von Bergzabern in das
Innere Frankreichs auf.
Das Unternehmen war jedoch ein militärischer Fehlschlag und als der Herzog am 11. Juni des gleichen Jahres
bei Limoges plötzlich verschied, zog der Heerhaufen schleunigst wieder über die Loire den deutschen
Grenzen zu. Dieser Feldzug nach Frankreich hatte Herzog Wolfgang eminent hohe Kosten verursacht und
wegen des frühen Todes wurden diese Schulden unglücklicherweise auch noch dem Land, bzw. den Erben
hinterlassen. Das Meisenheimer Testament Herzog Wolfgangs vom 18.8.1568 wurde von wesentlicher
staatsrechtlicher Bedeutung für die Familiengesetze des Hauses Wittelsbach. Herzog Wolfgang ordnete hierin
noch die Teilung seines Landes unter seinen Söhnen an, verbot jedoch für die Zukunft jede weitere
Aufspaltung. Er führte für sein Haus die Erbfolge nach dem Recht der Erstgeburt ein.
1569 verstarb Herzog Wolfgang und hinterließ seinem Land eine gewaltige Schuldenlast, die von seiner
Hilfeleistung für die bedrängten und verfolgten Protestanten, bei seinem Kriegszug nach Frankreich
entstanden war. Er hatte fünf Söhne, Johannes der zweitälteste erhielt das Herzogtum Zweibrücken, somit
auch die Wegelnburg, mit einer erdrückenden Schuldenlast von 515.923,00 Gulden (heute etwa 4.3 Mill.
Euro.). Durch Umverteilung dieser Schulden auch auf den Neuburger Herzog Phillip Ludwig, wurde später
dieser Betrag reduziert.